Es sei denn ein Streik ist Höhere Gewalt.
Streik fällt unter höhere Gewalt, da es sich um ein unabwendbares Ereignis handelt, welches bei einem Dritten stattfindet.
Es erhebt sich jedoch die Frage, inwieweit dieses Ereignis völlig unerwartet eingetreten ist, denn wenn mit dem Eintritt des Ereignisses gerechnet werden konnte, liegt keine höhere Gewalt vor.