Und so sieht die Bestätigung aus, wenn man in den Risikogebieten nicht das Schiff verlassen hat ... ob das dann wirklich nützt, ist von Land/Kreis/Stadt unterschiedlich geregelt.
Von meinem Landkreis kann ich beispielsweise sagen, dass man den Transfer zum Flughafen als „Aufenthalt“ im Risikogebiet (und nicht als „Transfer“) ansieht, so dass dies eine Quarantänepflicht auslöst (die allerdings durch ein negatives Testergebnis auch zeitnah wieder beendet werden wird).
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Moin Harald,
schwärze auch Deinen Namen in der Bestätigung.
Danke für die vielen informativen Berichte und ein schönes Wochenende
Achim