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Laufrad mit an Bord?

  • puschel1985
  • 9. Januar 2016 um 21:44
  • Antworten

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  • puschel1985
    auf AIDA-sehen!
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    269
    • 9. Januar 2016 um 21:44
    • #1

    Hallo!

    Wir starten im April die erste Reise mit unserem dann fast zweijährigem Sohn machen.

    Jetzt ist es so, das der junge Mann nicht mehr Buggy fahren will, sondern stattdessen auf allen Ausflügen mit seinem Laufrad unterwegs ist.
    Nun überlegen wir, was tun?

    Dürfen wir das Laufrad mit an Board nehmen? Hier würde es von uns weggepackt, so das es nicht nutzbar ist (passt ohne Probleme in einen Koffer, zur Unterbringung an Board).

    Oder einfach auseinander bauen und in eine extra Reisetasche packen?

    Vielleicht hat ja jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht :D

    2006 Aida Blu Oslo-Kopenhagen
    2010 Aida Diva Orient 1
    2011 Aida Blu Nordroute 1
    2012 Aida Luna Metropolen
    2013 Aida Sol Nordroute 1
    2016 Aida Luna Kurzreise Kiel 1
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    • RE: Laufrad mit an Bord?

    Schau mal hier:

    Infos und Specials für Alleinreisende

  • Caramia
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    • 9. Januar 2016 um 22:09
    • #2

    Kontaktiert so schnell wie möglich Aida und lasst Euch bestätigen, ob und wie Ihr so ein Laufrad mit an Bord bringen dürft. Sonst gibt es wahrscheinlich ein böses Erwachen. Falls Ihr über ein RB gebucht habt, könntet Ihr das RB als Vermittler nutzen.

    In den Bordinformationen heißt es eindeutig und klar (z. B. im Kapitel "Gepäck"), dass Fahrräder jeder Art - sogar auch Klappfahrräder - nicht mit an Bord gebracht werden dürfen. Es wird in dem folgenden Text auch ganz klar dazu aufgefordert, sich bei besonderen (Sport-)gepäckmitbringwünschen sich im Vorfeld an Aida zu wenden (dort steht auch eine Telefonnummer). Weiter unten steht vermerkt, dass nicht genehmigtes Gepäck abgenommen wird, keine Haftung dafür übernommen wird, und ggf. am Ende der Reise wieder ausgehändigt wird.

    Nun könnte man der Meinung sein, ein Laufrad ist kein Fahrrad. Falträder sich auch nicht gerade groß, insbesondere im zusammengeklappten Zustand. Und auf einem Laufrad kann man genauso losrollen wie auf einem Fahrrad (nur nicht Pedale treten).

    Außerdem steht an einer anderen Stelle, dass es (ausnahmsweise) erlaubt wäre, einen Buggy oder einen Kinderwagen unter bestimmten Bedingungen an Bord zu bringen (z. B. im Kapitel "Kids und Teens"). Warum sollte man das explizit erwähnen und die Bedingungen des Einsatzes genauer beschreiben, wenn sie das Mitbringen von fahrbaren Gegenständen für Kinder generell locker nehmen?

  • puschel1985
    auf AIDA-sehen!
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    • 9. Januar 2016 um 22:35
    • #3

    Super danke dir!

    So eine Ingo habe ich gesucht und nirgends gefunden.

    Mail an Aida ist raus, bin mal gespannt auf die Antwort ;)

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  • dejot
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    • 9. Januar 2016 um 22:36
    • #4
    Zitat von Caramia

    Außerdem steht an einer anderen Stelle, dass es (ausnahmsweise) erlaubt wäre, einen Buggy oder einen Kinderwagen unter bestimmten Bedingungen an Bord zu bringen (z. B. im Kapitel "Kids und Teens").

    Da würde mich dann mal interessieren wo genau du diesen Passus gefunden haben willst.
    Die FAQ erlauben die Mitnahme von Kinderwagen ganz klar und eindeutig.

  • Caramia
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    • 9. Januar 2016 um 22:59
    • #5

    https://www.aida.de/kreuzfahrt/rei…-faq.26007.html
    von dir genannte Quelle für:

    Zitat

    Sie ziehen Buggies einem Kinderwagen vor. Und der darf nicht in öffentlichen Bereichen, also auch nicht im Gang vor der Kabine abgestellt werden, was den logischen Schluss ergibt, dass er durch die Kabinentüre hindurch passen muss und auch nur so groß sein darf, dass er dort abgestellt werden kann. Deshalb wahrscheinlich die Empfehlung für den Buggy. Ist das für dich keine Bedingung?

    In der von mir oben erwähnten Quelle (Bordinformation) steht sogar dabei, dass der Wagen je nach Kippmaß ggf. unter dem Bett untergebracht werden können muss und dass man sich über MyAida einen Leihbuggy reservieren könnte, soweit diese noch vorrätig sind (begrenzte Anzahl). Diese Bordinformationen mit den zwei oben erwähnten Kapiteln kann man beispielsweise im Preisteil 2016/17 nachlesen (auf S. 209 + 210), welches man sich auch von der Aida-Homepage herunter laden könnte.

  • dejot
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    • 9. Januar 2016 um 23:06
    • #6

    Nun ja. Du schreibst oben es sei ausnahmsweise gestattet einen Buggy oder Kiwa mitzunehmen und dem ist nicht so.
    Es ist überhaupt kein Problem diese mit an Bord zu nehmen.

    Dass diese in der Kabine abgestellt werden müssen sollte klar sein, meine Koffer stelle ich ja auch nicht irgendwo im Gang oder Treppenhaus ab.
    Mal abgesehen davon, dass bei den heutigen Preisen für Kinderwagen wohl keiner freiwillig einen solchen einfach irgendwo abstellt...

    Von daher empfinde ich deine Aussage mit "ausnahmsweise und nur unter bestimmten Bedingungen" als etwas - nennen wir es mal übertrieben

    AIDA bietet Familienurlaub und natürlich darf dann auch der fahrbare Untersatz für die kleinen mit

  • puschel1985
    auf AIDA-sehen!
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    • 11. Januar 2016 um 12:00
    • #7

    Vielleicht ja noch für den ein oder anderen interessant ;)

    Wir haben heute die schriftliche Erlaubnis bekommen, dass das Laufrad mit an Board darf, nur hier nicht genutzt werden.
    Für die Ausflüge aber gerne :daumen:

    Die Mail wird ausgedruckt und mitgenommen :D

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