Fahrgastrechte: besserer Schutz für europäische Bürger, die mit dem Schiff reisen
Zum Jahresende
treten neue EU-Vorschriften in Kraft, nach denen die Fahrgäste im See-
und Binnenschiffsverkehr überall in der Europäischen Union durch eine
Reihe von Mindestrechten besser geschützt werden.
Ab dem 31. Dezember haben Fahrgäste im Seeverkehr bei Verlust oder
Beschädigung von Eigentum infolge eines Unfalls Anspruch auf
Schadensersatz.
Der für Verkehr zuständige Vizepräsident der Europäischen Kommission, Siim Kallas, erklärte hierzu: „Wir
halten unser Versprechen. Das Projekt, das wir vor einigen Jahren
eingeleitet haben, ist so gut wie abgeschlossen - in Europa gibt es eine
kohärente Politik in Bezug auf Fahrgastrechte, in die alle
Verkehrsträger einbezogen sind. Ab jetzt können die 200 Millionen
Menschen, die jedes Jahr mit dem Schiff reisen, den Schutz dieser neuen
Bestimmungen in Anspruch nehmen.“
Fahrgäste im
See- und Binnenschiffsverkehr in der EU, insbesondere behinderte
Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität, genießen ab heute
ähnliche Rechte wie Fahrgäste im Luft- oder Eisenbahnverkehr. Zu diesen neuen Rechten gehören
-
angemessene
und zugängliche Informationen für alle Fahrgäste, sowohl vor als auch
während der Reise, sowie allgemeine Unterrichtung über die Rechte der
Fahrgäste an den Terminals und an Bord der Schiffe;
- angemessene
Unterstützung (durch Bereitstellung von Snacks, Mahlzeiten,
Erfrischungen und erforderlichenfalls Unterkunftsmöglichkeiten für bis
zu drei Nächte mit einer Kostenerstattung von bis zu 80 EUR pro Nacht),
falls das Schiff ausfällt oder mit mehr als 90 Minuten Verspätung
abfährt;
- die
Möglichkeit, zwischen Fahrpreiserstattung und anderweitiger Beförderung
wählen zu können, falls das Schiff ausfällt oder mit mehr als 90 Minuten
Verspätung abfährt;
- Entschädigung durch Fahrpreisnachlass (zwischen 25 % und 50 %) bei verspäteter Ankunft;
- nichtdiskriminierende Behandlung
und kostenlose bedarfsgerechte Hilfe für Menschen mit Behinderungen oder
eingeschränkter Mobilität, sowohl an den Hafenterminals als auch an
Bord der Schiffe, sowie finanzielle Entschädigung bei Verlust oder
Beschädigung ihrer Mobilitätshilfen;
- die Verpflichtung von Beförderern und Terminalbetreibern, Systeme zur Bearbeitung von Fahrgastbeschwerden einzurichten;
- die Benennung unabhängiger
nationaler Stellen, die für die Durchsetzung der Verordnung zuständig
sind und dazu gegebenenfalls auch Sanktionen verhängen.
Quelle: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-12-1387_de.htm
Na da bin ich ja mal gespannt - für mich fallen zukünftig auch Kenntnisse über Häfen, die nicht angefahren werden und über die Passagiere erst an Bord informiert werden, zu den neuen Fahrgastrechten. Bin gespannt, ob das in der Praxis auch Auswirkungen haben wird.
VG djtoben