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  5. Historische Sonstiges

Neue Fahrgastrechte ab Januar 2013

  • djtoben2010
  • 14. Januar 2013 um 19:52
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  • djtoben2010
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    197
    • 14. Januar 2013 um 19:52
    • #1

    Fahrgastrechte: besserer Schutz für europäische Bürger, die mit dem Schiff reisen

    Zum Jahresende
    treten neue EU-Vorschriften in Kraft, nach denen die Fahrgäste im See-
    und Binnenschiffsverkehr überall in der Europäischen Union durch eine
    Reihe von Mindestrechten besser geschützt werden.
    Ab dem 31. Dezember haben Fahrgäste im Seeverkehr bei Verlust oder
    Beschädigung von Eigentum infolge eines Unfalls Anspruch auf
    Schadensersatz.

    Der für Verkehr zuständige Vizepräsident der Europäischen Kommission, Siim Kallas, erklärte hierzu: „Wir
    halten unser Versprechen. Das Projekt, das wir vor einigen Jahren
    eingeleitet haben, ist so gut wie abgeschlossen - in Europa gibt es eine
    kohärente Politik in Bezug auf Fahrgastrechte, in die alle
    Verkehrsträger einbezogen sind. Ab jetzt können die 200 Millionen
    Menschen, die jedes Jahr mit dem Schiff reisen, den Schutz dieser neuen
    Bestimmungen in Anspruch nehmen.“

    Fahrgäste im
    See- und Binnenschiffsverkehr in der EU, insbesondere behinderte
    Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität, genießen ab heute
    ähnliche Rechte wie Fahrgäste im Luft- oder Eisenbahnverkehr. Zu diesen neuen Rechten gehören

    • angemessene
      und zugängliche Informationen für alle Fahrgäste, sowohl vor als auch
      während der Reise
      , sowie allgemeine Unterrichtung über die Rechte der
      Fahrgäste an den Terminals und an Bord der Schiffe;
    • angemessene
      Unterstützung (durch Bereitstellung von Snacks, Mahlzeiten,
      Erfrischungen und erforderlichenfalls Unterkunftsmöglichkeiten für bis
      zu drei Nächte mit einer Kostenerstattung von bis zu 80 EUR pro Nacht),
      falls das Schiff ausfällt oder mit mehr als 90 Minuten Verspätung
      abfährt;
    • die
      Möglichkeit, zwischen Fahrpreiserstattung und anderweitiger Beförderung
      wählen zu können, falls das Schiff ausfällt oder mit mehr als 90 Minuten
      Verspätung abfährt;
    • Entschädigung durch Fahrpreisnachlass (zwischen 25 % und 50 %) bei verspäteter Ankunft;
    • nichtdiskriminierende Behandlung
      und kostenlose bedarfsgerechte Hilfe für Menschen mit Behinderungen oder
      eingeschränkter Mobilität, sowohl an den Hafenterminals als auch an
      Bord der Schiffe, sowie finanzielle Entschädigung bei Verlust oder
      Beschädigung ihrer Mobilitätshilfen;
    • die Verpflichtung von Beförderern und Terminalbetreibern, Systeme zur Bearbeitung von Fahrgastbeschwerden einzurichten;
    • die Benennung unabhängiger
      nationaler Stellen, die für die Durchsetzung der Verordnung zuständig
      sind und dazu gegebenenfalls auch Sanktionen verhängen.

    Quelle: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-12-1387_de.htm
    Na da bin ich ja mal gespannt - für mich fallen zukünftig auch Kenntnisse über Häfen, die nicht angefahren werden und über die Passagiere erst an Bord informiert werden, zu den neuen Fahrgastrechten. Bin gespannt, ob das in der Praxis auch Auswirkungen haben wird.
    VG djtoben

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    • RE: Neue Fahrgastrechte ab Januar 2013

    Falls jemand spontan AIDA buchen will – hier gibt’s sogar einige Last-Minute-Optionen

  • StadtaffePierre
    Black Seven
    Reaktionen
    3
    Beiträge
    3.875
    • 15. Januar 2013 um 00:09
    • #2

    neue rechte und gesetze kann man immer schreiben.
    ab interessantesten ist die umsetzung.

    schon alleine auf punkt 5 wäre ich sehr gespannt (...bedarfsgerechte hilfe an bord und im hafenterminal) !?

    [color=#ff00ff][size=10]'05 aura
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    `16 prima,
    `16 luna
    `17 stella
    coming soon... aura `17, bella `17

  • el-capitano 27. Dezember 2020 um 20:49

    Hat das Thema aus dem Forum wasserurlaub.info Foren Archiv nach Historische Sonstiges verschoben.

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