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Bordguthaben mit Carnivalaktien?

  • sailaway1710
  • 11. November 2005 um 09:13
  • Antworten

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  • Florian
    AIDA-Genießer
    Beiträge
    171
    • 14. Januar 2009 um 17:32
    • #181

    Hallo Sven,

    vereinfacht gesagt aus dem Einkommenssteuergesetz. Etwas weiter vorne im Forum hat jemand auch den genauen Gesetzestext schon eingestellt.

    Florian

  • Anzeige
    • RE: Bordguthaben mit Carnivalaktien?

    Falls jemand spontan AIDA buchen will – hier gibt’s sogar einige Last-Minute-Optionen

  • deuj01
    klarsoweit
    Beiträge
    85
    • 15. Januar 2009 um 11:32
    • #182
    Zitat von Florian

    Hallo Sven,

    vereinfacht gesagt aus dem Einkommenssteuergesetz. Etwas weiter vorne im Forum hat jemand auch den genauen Gesetzestext schon eingestellt.

    Florian


    Tach,

    also, derjenige hatte versucht einen Zusammenhang mit § 20 EStG (Einkünfte aus Kapitalvermögen) herzustellen. Das ist schlicht quatsch!

    Das Bordguthaben ist schlichtweg nichts anderes als ein weiterer Rabatt auf den Reisepreis.

    Gruß

    Jörg

    03/2006 Aura Mittelamerika
    03/2008 Vita nördliche Karibik+Mittelamerika

  • Florian
    AIDA-Genießer
    Beiträge
    171
    • 16. Januar 2009 um 13:21
    • #183

    Hallo,

    das "schlicht Quatsch" würde ich so akzeptieren, wenn Du Steuerprüfer oder WP wärest. Wenn Du dies bist, dann i.O. Ansonsten würde ich da vorsichtig sein, was so etwas anget. technisch erhältst Du eben genau keinen Rabatt auf den Reisepreis, der bleibt ja völlig unverändert. (Würdest Du an Bord nichts konsumieren hättest Du keinen Vorteil von dem Guthaben). Sondern Du erhältst 100 oder 250 €, die direkt mit dem Bordkonto verrechnet werden.

    Florian

    (1) Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören


    1.

    Gewinnanteile (Dividenden), Ausbeuten und sonstige Bezüge aus Aktien

  • Paddelboot
    Schüler
    Reaktionen
    66
    Beiträge
    151
    • 17. Januar 2009 um 15:45
    • #184

    Hallo zusammen,

    wer auf Bordguthaben Wert legt, kann sich den Kurs der Carnival Aktien (WKN 120 100) ja anschauen und bei Bedarf die notwendige Anlagesumme planen.

    Günstigster Kurs auf der Börse Berlin Stand 16.1.09 15,66 €. Tiefststand 2. Hälfte Nov.08 = 11,93 €

    Grüße vom Paddelboot

  • pamina
    Gast
    • 17. Januar 2009 um 18:14
    • #185

    Also, ich bin kein Steuerberater, versuche mich aber dennoch mal an einer pragmatischen Klärung des Sachverhalts. Wenn man sich die Ausfüllhilfen der Steuererklärungen zu der Anlage KAP einmal anschaut, ist da von Dividenden und ähnlichen Erträgen die Rede. Unter ähnlichen Erträgen aus Aktien versteht der Gesetzgeber in erster Linie besondere Entgelte und Vorzüge, die ein Aktionär erhält, u.a. Ausschüttungen aus Rücklagen und Vorabausschüttungen, ebenso wie Gratisaktien. Der sonstige Ertrag kommt also aus Richtung der Aktien.

    Wenn ich keine Reise bei Aida etc. buchen würde, würde ich dieses Bordguthaben NICHT erhalten, d.h. der Ertrag fliesst mir aufgrund der Buchung und nicht aufgrund der Aktie zu (obwohl ich diese natürlich im Depot haben muss). Ich denke hier passt eher die Definition eines Bonuses: nachträglicher Preisnachlass, der gewährt wird wenn ein Käufer einen bestimmten Umsatz (Aktion = Buchung) erbracht hat.

    Dies ist sicher jetzt eine sehr laienhafte Erklärung und natürlich übernehme ich keine Gewähr für die Richtigkeit. Man muss jedoch bedenken, dass auch Kreuzfahrtunternehmen steuerlichen Betriebsprüfungen unterliegen und diese Sachverhalte sicherlich von den Prüfern ausgiebig begutachtet wird. Wäre dies tatsächlich steuerpflichtig, könnt Ihr sicher sein, dass hier Kontrollmitteilungen an die jeweiligen Wohnsitzfinanzämter geschickt worden wäre.

    LG

    Nicole

  • AidaFanSven
    Aida-Fan
    Reaktionen
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    Beiträge
    1.897
    • 17. Januar 2009 um 19:47
    • #186

    Ich sehe das genauso wie Nicole.
    Hier liegt ja kein automatischer Zufluss aus einer Aktie, wie z.B. Dividenden vor, sondern
    man muss das BGH im Rahmen einer Buchung max. 4 Wochen vor Reisebeginn bei AC
    beantragen.
    Somit ist das in meinen Augen auch nicht einkommenssteuerpflichtig.
    Mal abgesehen davon gibt es den Sparerpauschbetrag. Solange dieser nicht überschritten
    wird ist das Thema BGH und Carnival-Aktien sowieso irrelevant.
    Das zu dieser Thematik Kontrollmeldungen an die Wohnsitzfinanzämter geschickt werden,
    wage ich aufgrund des Aufwands-/Nutzenverhältnisses doch eher zu bezweifeln.

    Letztendlich kann die Thematik aber nur ein Steuerexperte klären.

    Gruß
    Sven

  • Nordlicht
    Ex-Clubmitglied
    Reaktionen
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    • 19. Januar 2009 um 15:08
    • #187

    Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen zählen neben den Dividenden, Zinsen usw. auch die Sonstigen Bezüge. Zu diesen sind auch verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) zu rechnen, vgl § 20 Abs. 1 EStG.
    Bei dem BGH handelt es sich um einen sonstige Bezug/vGA. Die Gewährung ist an die Aktionärsstellung geknüpft, erfolgt nicht als Gegenleistung für eine erbrachte Leistung. Der Aktionär muss sie aktiv einfordern. Es ist ein Bonus:Bonus

    Wird anstelle oder neben der Verzinsung ein Bonus gewährt, ist auch dieser als Entgelt für die Kapitalnutzung anzusehen und nach § 20 EStG den Einnahmen aus Kapitalvermögen zuzuordnen. Quelle: Haufe Steueroffice). Auch andere Vorteile z. B. die Nutzung von Ferienhäusern etc. stellt Einkünfte aus KapVermögen dar (Ein sonstiger Bezug aus Aktien ist z. B. die Nutzung einer Ferienwohnung aufgrund der Beteiligung an einer AG, BFH v. 16.12.1992)

    BGH ist also sehrwohl steuerpflichtig. Gibt nur keiner in seiner Erklärung an. Hinsichtlich der Kontrollmitteilungen: BGH wird für Carnival-Aktien (USA) gewährt, da hat das deutsche Finanzamt keine Prüfungsmöglichkeiten!

    Liebe Grüße aus dem Norden

    Nordlicht

    Reisen bildet..

    2003 Aura - 1 Wo ÖMM
    2004 Vita - 2 Wo Karibik
    2007 Vita - 2 Wo Karibik/Mittelamerika
    2008 Bella - 1 Wo Kanaren
    2009 Vita - 2 Wo Karibik/Mittelamerika
    2011 MS 1 - 1 Wo ÖMM - Horizonterweiterung
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    Es kommen 2018 MS 1 Wo Nordland und MS 3 Transasien...

  • Circlewalker
    Gast
    • 19. Januar 2009 um 19:34
    • #188

    Hallo zusammen,

    also um mal zusammen zu fassen, würde es gehen wenn ich 100 Stück Aktien mit WKN 120100 kaufen würde, 2 Wochen bevor ich meine Reise antrete, meinen Depotauszug an AC sende (Adresse?) und danach wieder verkaufe?

    Weiß jemand ob das jetzt auch als Paar geht?

    Also beide haben ein Depot?

    Vielen Dank!

  • AidaFanSven
    Aida-Fan
    Reaktionen
    24
    Beiträge
    1.897
    • 20. Januar 2009 um 09:38
    • #189

    Hallo Circlewalker,

    dass mit dem Verkauf sollte funktionieren.
    Nachdem AC das BGH genehmigt hat werden sie wohl kaum prüfen, ob sich zu
    Beginn der Reise die Aktien noch im Depot befinden.
    Wie sollten die das auch machen.
    Allerdings sollte der Kurs in der kurzen Zeit schon steigen, damit Du keine zusätzlichen
    Miese machst. Und das ist bei der momentanen Finanzlage doch schwierig zu erreichen.
    Zudem ist die Frage, ob Ihr in Zukunft nicht noch weitere Fahrten mit AC machen werdet.
    Bei dem niedrigen Kurs der Carnival Aktien lohnt es sich dann doch eher, diese im Depot
    zu behalten.
    Dann könnt Ihr für zukünftige Reisen weiterhin ein BGH beantragen und in 2 bis 3 Jahren
    sollte sich der Kurs deutlich erholt haben.

    Das mit dem Beantragen von 2 BGH über 2 Depots wurde oben schon mal erwähnt.
    Hier solltet Ihr bei AC direkt mal nachfragen, was möglich ist.

    Gruß
    Sven

  • Florian
    AIDA-Genießer
    Beiträge
    171
    • 20. Januar 2009 um 11:45
    • #190

    Hallo Circlewalker,

    nur, wenn Ihr beide in verschiedenen Kabbinen seid. Auf eine Kabine immer nur einmal. Kann ich auch verstehen, es wäre ja sonst auch zu einfach, sich das BGH zweimal abzuholen.

    Zu der Steuerdiskussion. Jeder kann das natürlich so sehen wie er will, ob er das für pflichtig hält oder nicht und ob er das angibt oder nicht. Das Finanzamt wird auch eine Meinung haben und eine innere Stimme sagt mir, dass das dann die verbindliche ist. Wer also nicht Steuerberater etc ist, der sollte mit Äußerungen wie "steuerfrei" vielleicht ein wenig zurückhaltender sein.

    Florian

  • Eislochtaucher
    Anfänger
    Reaktionen
    17
    Beiträge
    24
    • 20. Januar 2009 um 22:51
    • #191

    Hallo Börsianer,

    ich hatte das Thema vor wenigen Tagen wieder aufgemacht, mit der Frage ob denn immer noch 100 Aktien genügen würden (bei dem niedrigen Stand der Aktie keine Selbstverständlichkeit) und ob der Kabinenteiler, wenn er denn über ein eigenes Depot mit ebenfalls mindestens 100 Aktien verfügt, auch ein Bordguthaben bekommt; in dem Fall also ein doppeltes BGH.

    Heute habe ich von AIDA die Antwort erhalten:

    Es sind immer noch 100 Aktien ausreichend. Die Vorraussetzungen sind die selben wie schon aus den Vorjahren bekannt; siehe obige Einträge.

    Und jetzt das wirklich sensationelle......

    Wörtlich AIDA: "Natürlich bekommen Sie auch das "doppelte
    Bordguthaben" sofern aufgezeigt wird, das Ihre Frau ein eigenes Depot
    besitzt."

    Das sind doch mal echt gute Nachrichten......nur schade, dass unsere nächste Reise Just in die Karibik ist und da zieht das Ganze nicht, da bei einer Just-Buchung kein Rabatt gewährt wird. Aber das nächste mal dann........

    Liebe Grüsse

    Steffen


    Vita 2006 westl. Mittelmeer
    Vita 2007 TA Frühling
    Diva 2007 Kanaren
    Aura 2008 Eidfjord/Bergen
    Cara 2008 WMM/Kanaren/Tanger
    Aura 2009 Karibik/Mittelamerika
    Cara 2009 NOK/Kopenhagen/Göteborg/Oslo/Bergen
    Luna 2009 Kanaren
    Luna 2010 Nordkap, Island, Schottland
    Bella 2010 WMM/Kanaren/Tanger
    Mein Schiff 1 2011 WMM/ÖMM
    Diva 2011 Transasien / Indien
    Stella 2014 Westeuropa
    Blu 2014 Kanaren
    Bella 2015 TA 21-tägig

  • AidaFanSven
    Aida-Fan
    Reaktionen
    24
    Beiträge
    1.897
    • 21. Januar 2009 um 07:19
    • #192
    Zitat von Eislochtaucher

    Hallo Börsianer,


    Und jetzt das wirklich sensationelle......

    Wörtlich AIDA: "Natürlich bekommen Sie auch das "doppelte
    Bordguthaben" sofern aufgezeigt wird, das Ihre Frau ein eigenes Depot
    besitzt."

    Das sind doch mal echt gute Nachrichten......nur schade, dass unsere nächste Reise Just in die Karibik ist und da zieht das Ganze nicht, da bei einer Just-Buchung kein Rabatt gewährt wird. Aber das nächste mal dann........

    Es geschehen ja tatsächlich noch Wunder bei AC.
    Da wünsch ich viel Spaß beim Ausgeben des BGH.

    Gruß
    Sven

  • Florian
    AIDA-Genießer
    Beiträge
    171
    • 21. Januar 2009 um 12:25
    • #193

    Hallo,

    wow! eine kundenfreundliche Änderung. Bei mir hieß es bei der TA 2007 ganz klar: Pro Kabiee maximal einmal. Danke für die Info.

    Florian

  • Nordlicht
    Ex-Clubmitglied
    Reaktionen
    10
    Beiträge
    857
    • 21. Januar 2009 um 18:31
    • #194
    Zitat von Florian

    Hallo Circlewalker,

    nur, wenn Ihr beide in verschiedenen Kabbinen seid. Auf eine Kabine immer nur einmal. Kann ich auch verstehen, es wäre ja sonst auch zu einfach, sich das BGH zweimal abzuholen.

    Zu der Steuerdiskussion. Jeder kann das natürlich so sehen wie er will, ob er das für pflichtig hält oder nicht und ob er das angibt oder nicht. Das Finanzamt wird auch eine Meinung haben und eine innere Stimme sagt mir, dass das dann die verbindliche ist. Wer also nicht Steuerberater etc ist, der sollte mit Äußerungen wie "steuerfrei" vielleicht ein wenig zurückhaltender sein.

    Florian

    Zitat von Nordlicht

    Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen zählen neben den Dividenden, Zinsen usw. auch die Sonstigen Bezüge. Zu diesen sind auch verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) zu rechnen, vgl § 20 Abs. 1 EStG.
    Bei dem BGH handelt es sich um einen sonstige Bezug/vGA. Die Gewährung ist an die Aktionärsstellung geknüpft, erfolgt nicht als Gegenleistung für eine erbrachte Leistung. Der Aktionär muss sie aktiv einfordern. Es ist ein Bonus:Bonus

    Wird anstelle oder neben der Verzinsung ein Bonus gewährt, ist auch dieser als Entgelt für die Kapitalnutzung anzusehen und nach § 20 EStG den Einnahmen aus Kapitalvermögen zuzuordnen. Quelle: Haufe Steueroffice). Auch andere Vorteile z. B. die Nutzung von Ferienhäusern etc. stellt Einkünfte aus KapVermögen dar (Ein sonstiger Bezug aus Aktien ist z. B. die Nutzung einer Ferienwohnung aufgrund der Beteiligung an einer AG, BFH v. 16.12.1992)

    BGH ist also sehrwohl steuerpflichtig. Gibt nur keiner in seiner Erklärung an. Hinsichtlich der Kontrollmitteilungen: BGH wird für Carnival-Aktien (USA) gewährt, da hat das deutsche Finanzamt keine Prüfungsmöglichkeiten!


    Ankauf Carnival-Aktien - Bordguthaben holen - Verkauf Carnival-Aktien und dann am besten zu einem höheren Kurs: Auch das ist dann natürlich steuerpflichtig => Veräußerungsgewinn => und ab 1.1.2009 auch ohne das man was meldet an das FA, machen die jetzt alles alleine - Abgeltungssteuer!

    Liebe Grüße aus dem Norden

    Nordlicht

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    2003 Aura - 1 Wo ÖMM
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  • DaKieler
    Einfach-nur-Urlaub-macher
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    • 1. Februar 2009 um 13:20
    • #195

    Als vor ewigen Seiten, die Steuerfreiheit des Share-Holder Bordguthaben geschrieben haben, geschah das nach Rücksprache mit einem Steuerberater.

    Wie soll das Deutsche FA denn überhaupt etwas von der Zahlung/Gewährung berücksichtigen?

    Wir haben keinen Beleg vorliegen, mit dem so etwas gemeldet werden könnte.

    Auf der Abrechnung steht lediglich "On Board Credit" mit einem (mal) positiven Betrag zwischen den ganzen Bar-Belegen. :trrink1: Nirgends ist eine Verbindung zwischen CARNIVAL Aktien und AIDA Bordguthaben sichtbar.

    Wie lange soll ich denn dem Sachbearbeiter erklären, worauf ich Steuern zahlen möchte?????

    Grüße von Sandra & Malte
    Heimathafen KIEL

  • Nordlicht
    Ex-Clubmitglied
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    • 2. Februar 2009 um 08:58
    • #196
    Zitat von DaKieler

    Als vor ewigen Seiten, die Steuerfreiheit des Share-Holder Bordguthaben geschrieben haben, geschah das nach Rücksprache mit einem Steuerberater.

    Wie soll das Deutsche FA denn überhaupt etwas von der Zahlung/Gewährung berücksichtigen?

    Wir haben keinen Beleg vorliegen, mit dem so etwas gemeldet werden könnte.

    Auf der Abrechnung steht lediglich "On Board Credit" mit einem (mal) positiven Betrag zwischen den ganzen Bar-Belegen. :trrink1: Nirgends ist eine Verbindung zwischen CARNIVAL Aktien und AIDA Bordguthaben sichtbar.

    Wie lange soll ich denn dem Sachbearbeiter erklären, worauf ich Steuern zahlen möchte?????


    Dem Finanzbeamten mußt Du nicht erklären, worauf Du Steuern zahlen willst. Wenn Du entsprechende Einkünfte angibst, glaubt er Dir diese in der Regel auch mit der Abrechnung von Bord ("On Board Credit") und dem Depotauszug. Erhöht ja die Steuerzahlung. Schwierig wird es bei FA immer dann, wenn Du entsprechende Ausgaben nachweisen mußt, die Deine Steuerlast ja senken.

    Wie schon oben geschrieben, wird es aber sehr schwierig für das Deutsche FA überhaupt etwas von dem BGH zu erfahren, wenn Du es nicht erklärst, da es Kontrollmitteilungen und ähnliches nicht gibt. Einzige Mäglichkeit ggf. über Dein Depot einen Hinweis zu erhalten auf ein mgl. BGH, weil Du Carnival-Aktien hältst und Dein Sachbearbeiter auch AIDA-Fan ist.

    Die Steuerdiskussion ist also eher theoretischer Natur!

    Liebe Grüße aus dem Norden

    Nordlicht

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  • zup
    Treibstoffzuschlagverweigerer
    Beiträge
    122
    • 4. März 2009 um 21:00
    • #197

    Der Geschäftsbericht 2008 ist veröffentlicht: Quelle

    Die Shareholderbenefits sind auf Eurobasis gesenkt worden: von 50€ auf 40 € bis zu 7 Tagen, von 100€ auf 70€ zwischen 7 und 13 Tagen, und von 250€ auf 200€ bei 14 oder mehr Tagen.

    Übrigens muss hier jemand bei AIDA gepennt haben:

    Zitat von Eislochtaucher


    Wörtlich AIDA: "Natürlich bekommen Sie auch das "doppelte
    Bordguthaben" sofern aufgezeigt wird, das Ihre Frau ein eigenes Depot
    besitzt."

    Ich zitiere aus dem Geschäftsbericht: Only one onboard credit per shareholder-occupied stateroom.

    Alles nachzulesen auf Seite 5.

    AIDAcara Asien 08.01.-15.01.04
    AIDAblu Kanaren 02.04.-09.04.05
    AIDAaura MA 04.02.-18.02.06
    AIDAblu TE 18.09.-30.09.06
    AIDAvita Karibik 02.03.-16.03.07
    NCL GEM TE 08.10.-19.10.07
    NCL GEM TA 19.04.-04.05.08
    NCL PEARL Panamakanal 21.09.-10.10.08
    NCL GEM TA 18.4.-03.05.09
    NCL JADE Trans-Ärmelkanal 21.5.-24.05.09

  • popeye
    Gast
    • 7. März 2009 um 13:44
    • #198

    zup: Danke für den Link 
    Hat jemand bitte eine aktuelle Info zur Interpretation dieser Einschränkung: "anyone cruising on a reduced-rate or complimentary basis are excluded from this offer." 
    Habe gehört, JUST gelte als "reduced-rate", nicht aber VARIO. 

  • Bettina T.
    Horizonterweiterer
    Reaktionen
    3
    Beiträge
    305
    • 7. März 2009 um 16:13
    • #199

    @popeye

    So muss es sein, habe jedenfalls auf vario- gebuchte Reise schon Bordguthaben erhalten.

    VG
    Bettina :sgenau:

    Und es geht weiter..... : :Boot1:

  • zup
    Treibstoffzuschlagverweigerer
    Beiträge
    122
    • 7. März 2009 um 16:27
    • #200

    Eigentlich müsste es auch auf Just-Preise OBC geben. Mit reduced rate sind üblicherweise Tarife gemeint, die nur bestimmten Personengruppen wie z.B. Reisebüromitarbeitern oder Presseangehörigen offenstehen. Complimentary bedeutet, dass jemand gratis mitfährt.

    OBC auf Vario gibt es definitiv. Habe ich schon gebucht.

    AIDAcara Asien 08.01.-15.01.04
    AIDAblu Kanaren 02.04.-09.04.05
    AIDAaura MA 04.02.-18.02.06
    AIDAblu TE 18.09.-30.09.06
    AIDAvita Karibik 02.03.-16.03.07
    NCL GEM TE 08.10.-19.10.07
    NCL GEM TA 19.04.-04.05.08
    NCL PEARL Panamakanal 21.09.-10.10.08
    NCL GEM TA 18.4.-03.05.09
    NCL JADE Trans-Ärmelkanal 21.5.-24.05.09

    Einmal editiert, zuletzt von zup (7. März 2009 um 18:32)

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