Was auch "interessant" ist: für diejenigen, die nach den neuen Regeln buchen, gelten verbesserte Anzahlungs- und Umbuchungsbedingungen, 50 Euro Anzahlung und Umbuchung bis 30 Tage vor der Reise. Für uns, die wir in der Vergangenheit gebucht haben, war die Anzahlung gemäss AGBs bei 20% und Umbuchung bei Premium 60 Tage vor der Reise.
Die neuen Bucher wissen ausserdem, dass es erschwerte Bedingungen gibt und können entscheiden (z.B. wenn man in die von Aida definierte Risikogruppe gehört) ob sie buchen wollen oder nicht; bei den "alten" Buchern gibt es keine Wahlfreiheit, auch wenn man eigentlich von Aida gewarnt wird, die Reise nicht anzutreten.....ich glaube ich bin im falschen Film.
Je länger ich mich gedanklich damit befasse, desto wütender werde ich. ![]()
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Wir haben hier auch Rechtsanwälte im Forum, daher meine Frage: darf eigentlich nach dem Gesetz ein Vertragspartner die Vertragsbedingungen so zum Nachteil des anderen verändern und ihm dann trotzdem keine Möglichkeit geben aus dem Vertrag auszusteigen?