Ich hab da auch mal ne Frage, bei der ich nicht sicher bin :
Kann ich für eine jetzt auf dem Schiff gebuchte Reise, für die ich Bordguthaben bekomme, zusätzlich eine noch vorhandene gültige Urlaubskasse (keine 12 Monate alt) einsetzen und zusätzliches Bordguthaben bekommen ? Oder schließen sich diese beiden BGHs gegenseitig aus ?
Verstehe ich Dich richtig: die Urlaubskasse hast Du VOR der Buchung an Bord bezahlt? Dann geht's. Du bekommst das BGH für die Buchung an Bord und kannst die Urlaubskasse(n) für den Reisepreis einsetzen und bekommst das BGH, weil die UK noch keine 12 Monate alt ist.