Es können hier nur Mitarbeiter betroffen sein, die deutschen Sozialversicherungsrecht unterliegen, sprich die an Land. Alle anderen haben hier bei uns keinerlei Ansprüche. Interessieren würde mich allerdings, wie man Kurzarbeit rechtfertigt, wenn das Unternehmen mit der Bearbeitung nicht nach kommt und eigentlich Überstunden angesagt wären. Betroffen können also nur Bereiche sein, die hiermit nicht befasst sind. Bliebe abzuwarten, ob dem Antrag entsprochen wird, oder ist der schon durch? Kann den Artikel leider auch nicht lesen. Auf jeden Fall klingt das gar nicht gut.
Laut dem kleinen Teil der frei lesbar ist, steht da "für einen Teil der 1500 Mitarbeiter"... Das können auch nur 10 oder 200 sein, weiß keiner so genau... Und auch ob es in Anspruch genommen wird und in welchem Umfang geht daraus nicht hervor... Aber nach deutschem Recht können doch auch die leitenenden Angestellten auf den Schiffen angestellt sein oder liege ich da falsch?