Die Costa-AGB für MyCosta-Produkte sind da recht eindeutig und bestätigen die erwähnte Auskunft:
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6. RÜCKTRITT UND ÄNDERUNGEN DURCH DEN PASSAGIER
6.1 Im Sinne von Artikel 32 des italienischen Tourismusgesetzes ist das von den Artikeln 64 und 67 des italienischen Gesetzesdekrets 206/2005 vorgesehene Rücktrittsrecht ausgeschlossen.
6.2 Der Verbraucher kann vom Vertrag über die/das bereits erworbene Dienstleistung/Produkt bis zu 3 Tagen vor Abfahrt der Kreuzfahrt zurücktreten, ohne dass dies zu Vertragsstrafen führt.
Bei einem Rücktritt durch den Passagier nach den genannten 3 Tagen, hat dieser keinen Anspruch auf Rückerstattung und es werden die Beträge für sämtliche erworbene Dienstleistungen/Produkte über das Bordkonto in Rechnung gestellt.
6.3 Falls der Passagier während der Kreuzfahrt aus belegten gesundheitlichen Gründen objektiv nicht in der Lage ist, von der Dienstleistung/dem Produkt Gebrauch zu machen, hat er nach Vorlage eines ärztlichen Attests einen Rücktrittsanspruch und der Organisator schreibt den gesamten, bereits vom Passagier gezahlten Betrag auf dessen Bordkonto gut
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Costa selbst behält sich selbstverständlich vor, gebuchte Ausflüge abzusagen und zurück zu erstatten. Das haben wir bereits mehrfach erlebt. ![]()
Wenn man es positiv sieht, ermöglicht einem das die Wahl eines anderen Ausfluges, falls der dann noch verfügbar ist ![]()