Ich ruf dann morgen direkt mal bei Aida an. Ich dachte nur, ich wäre zu blöd zum Lesen....
Beiträge von pepto2601
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Sagt mal, bin ich zu doof zum Lesen, oder kann mir jemand helfen.
Wir wollten im März eine Orienttour buchen. Laut der Buchungsmaske gibt es zwei Touren mit der Prima.
Wenn ich mir die Daten aber genau anschaue, dann stimmen die Tage nicht überein. Bei der einen Tour ist die Prima am 30.03. in Muscat, bei der anderen Tour in Abu Dhabi???
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Warum ist es nicht möglich, aus besserer Einsicht heraus, den Empfehlungen der Politik, eine Zeitlang freiwillig aufs Reisen zu verzichten, zu folgen? Um so schöner wird es dann, wenn wir alle wieder "dürfen".
Weil es eine Frage des Geldes ist? Storno ist nur unter hohen Kosten möglich. Und bei Buchung war keine Rede von Lockdown.
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Du wolltest, dass Dir Herr Söder die Entscheidung abnimmt

Du hast mich ertappt

Ein klares Verbot hätte mir fast schon besser gefallen. Jetzt ist wirklich mein eigenes Gewissen gefragt.
Wozu wähle ich eigentlich Volksvertreter wenn ich dann doch noch selbst entscheiden muss

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Ich habe gerade mit der bayerischen Coronahotline telefoniert und folgende Aussage erhalten:
Es wird von Reisen abgeraten, aber es ist definitiv nicht verboten! Damit wäre die Reise also rechtlich gesehen möglich.
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Hier ein aktueller Auszug was auf der FB-Seite der bayerischen Staatsregierung heute veröffentlicht wurde:
5. Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, in der Zeit bis 10. Januar 2021 von allen nicht zwingend notwendigen Reisen im Inland und in das Ausland abzusehen. Die bestehenden Quarantäneverpflichtungen werden konsequent vollzogen und bußgeldpflichtig kontrolliert. Das dient dem Schutz aller.
Damit sollte abschließend geklärt sein, dass das Reisen erlaubt ist und auch einen triftigen Grund zum Verlassen der Wohnung darstellt. Erleichtert mir aber die Entscheidung des Fahrens nicht wirklich...
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Solange du einen triftigen Grund hast, darfst du alles. Wenn du also deine Eltern besuchst, die auf den Kanaren leben ist (m.E.) alles in Ordnung und auch im Rahmen der Ausgangsbeschränkung erlaubt.
Wenn du aber zur AIDA in den Urlaub möchtest ist es kein triftiger Grund und damit nicht erlaubt.
Aber ich denke, wir sollten erst mal den Sonntag abwarten. Wenn sich alle MP / MPinnen auf einen harten Lockdown mit Ausgangsbeschränkungen ab dem 20.12. (was man so liest) einigen sollten, wird AIDA wohl die Reisen absagen, dann ist die ganze Diskussion obsolet.
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In der bayrischen Verordnung ist der Besuch von Dienstleistungsbetrieben ein triftiger Grund. Ein Flughafen ist ein Dienstleistungsbetrieb. Damit sollte das Thema geklärt sein.
Deine Beratungs- und Erklärungsresistenz ist wirklich phänomenal.
Einmal versuche ich es noch, auch wenn ich davon ausgehe, dass es nichts bringt.
Ein Flughafen ist kein Dienstleistungsbetrieb i.S.d § 12 der 10. BayIfSMV. Hiervon betroffen sind persönliche Dienstleistungen. Also alles war eine natürliche Person als persönliche Dienstleistungen einem anderen gegenüber erbringt. Da dir also der Flughafen keine persönliche Dienstleistung erbringen kann, fällt er nicht unter § 12 und damit ist der Besuch des Flughafens nicht gestattet. Lediglich die Einkaufsmöglichkeiten im Flughafen sind besuchbar. Das fällt dann unter § 12 Abs. 1
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Ich bin ja auch reisesüchtig und von dem bayerischen Lockdown betroffen, weil wir am 26. auf die Perla möchten; aber was manche versuchen in die Texte hinein zu interpretieren ist teilweise schon abenteuerlich.
Ich kenne jetzt den sächsischen Text der Verordnung nicht, aber ich gehe davon aus, dass er ähnlich dem bayerischen ist.
Das Verlassen der Wohnung ist nur aus triftigen Gründen zulässig. Triftige Gründe sind insbesondere:
Einkaufen, Arzt, Arbeiten usw. usw.
Jetzt versuchen einige zu argumentieren, dass Urlaub nicht explizit verboten ist und damit automatisch erlaubt.
Da wird aber die Verordnung falsch herum gelesen.
Grundsatz: Wohnung darf nicht verlassen werden.
Ausnahme: triftiger Grund
Die Beispiele sind nur zur Erläuterung, was der Verordnungsgeber als triftigen Grund ansieht. Damit kann man sicher sein, dass zB auch die Polizei und die Gerichte das anerkennen.
Wer nun auf Urlaubsreise geht und kontrolliert wird, muss nachweisen, dass dies ein triftiger Grund ist, weil er ja eigentlich die Wohnung gar nicht verlassen darf. Und ob das so ist werden im Fall der Fälle wohl Gerichte entscheiden. Der Polizist vor Ort wird das aller Voraussicht nach nicht akzeptieren und entsprechende Konsequenzen verhängen.
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Hier ein Auszug direkt von der Seite der Staatsregierung https://www.bayern.de/bericht-aus-de…20/?seite=1617:
- Es gelten folgende Ausgangsbeschränkungen:
Landesweite Ausgangsbeschränkung
Es gilt eine landesweite Ausgangsbeschränkung. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist daher nur noch mit triftigen Gründen möglich. Zu den triftigen Gründen gehören insbesondere:
- die Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten,
- die Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen, der Besuch bei Angehörigen therapeutischer Berufe sowie Blutspenden,
- Versorgungsgänge, der Einkauf in den nach der 9. BayIfSMV geöffneten Geschäften und der Besuch der nach der 9. BayIfSMV geöffneten Dienstleistungsbetriebe (inkl. Weihnachtsbesorgungen),
- der Besuch eines anderen Hausstands, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird (die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht),
- der Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen,
- die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich,
- die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,
- die Begleitung Sterbender sowie Beerdigungen in engem Kreis,
- Sport und Bewegung an der frischen Luft, alleine, mit dem eigenen Hausstand und mit eine anderen Hausstand, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt 5 Personen nicht überschritten wird.
- Handlungen zur Versorgung von Tieren,
- der Besuch von Kinderbetreuungseinrichtungen, Schule, Hochschule und sonstiger Ausbildungsstätte,
- Ämtergänge,
- die Teilnahme an Gottesdiensten und Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften und
- die Teilnahme an zulässigen Versammlungen nach dem BayVersG.
Ergo: Ich darf die Wohnung nicht verlassen um zu verreisen.
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Ich habe gestern gebucht. Wir fliegen ab Berlin.
Bleibt die Route mit Madeira? Ich glaube das kann noch keiner sagen was?
Schwer zu sagen, ob Madeira bleibt. Auf dem FB-Account von Aida wurde folgendes geschrieben:
"am 5. Dezember 2020 werden wir mit AIDAperla unsere Kreuzfahrtsaison rund um die Kanaren eröffnen, gefolgt von AIDAmar, welche am 20. Dezember 2020 mit ihrer Weihnachtsreise in die Wintersaison startet. Der geplante Aufenthalt auf Madeira muss entfallen, da die Vorgaben der örtlichen Behörden eine Route mit einem nichtspanischen Hafen leider derzeit nicht zulassen. Der angepasste Fahrplan von AIDAperla sieht anstelle von Madeira nun einen Aufenthalt auf La Palma und einen längeren Besuch auf Teneriffa vor.
Dies gilt vorerst nur für die Abfahrten im Dezember. Zu den weiteren Abfahrten können wir aufgrund der dynamischen Situation aktuell noch keine Aussage treffen"
Also, weiter abwarten, obwohl "Abfahrten im Dezember" auch den 26.12. einschließen würde.
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Gänsehaut pur:
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