Vielleicht noch ein anderer Ansatz, ob sinnvoll oder nicht, sei mal dahin gestellt: ich habe meinen Depotnachweis bei Stockperks schon hochgeladen. Es sind noch z.B. 120 Tage bis zur Reise. Die Berechtigung wurde bestätigt. Dann könnte ich ja jetzt theoretisch die Aktien verkaufen und bei Stockperks trotzdem das BGH später beantragen. Einen Nachweis muss ich ja dann nicht nochmal hochladen.
Mensch, super Tipp !
Wenn alle so denken, dann prost, Mahlzeit !