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Beiträge von micha11

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  • AIDAprima: Sammelthread Storno-Angebote, Kulanzleistungen u.ä. seitens AIDA für Betroffene

    • micha11
    • 5. August 2015 um 15:01
    Zitat von Aquaa

    Diese freiwillige Leistung mit den 50% wird Aida sicherlich nur anbieten wenn Du umbuchst - ich vermute das Du damit dann aber deine Ersatzansprüche verlierst.

    50% und Schadenersatz wird es meiner Meinung nach nicht geben.


    Für alle die mit Anreisepaket gebucht haben oder noch keine individuellen Kosten hatten sicherlich ein guter Deal.


    Nett, dass Du von Dir aus gleich auf Schadenersatz verzichtest. Das muss man natürlich nicht. Man kann durchaus erst mal 50% gem. Würzburger Tabelle fordern und sich im weiteren Verlauf in dem Bereich runterhandeln lassen. Etwas Verhandlungsspielraum zu Beginn ist m.E. nicht verkehrt...

  • AIDAprima: Sammelthread Storno-Angebote, Kulanzleistungen u.ä. seitens AIDA für Betroffene

    • micha11
    • 5. August 2015 um 14:12
    Zitat von wastl

    Da sind wir uns ja dann einig, zumindest solange man eine Rechtschutzversicherung hat und keinen Selbstbehalt zahlen müsste. Oder wenn es einem halt das Risiko wert ist im Worst Case auf diesen Kosten sitzen zu bleiben!!


    Ich glaube Du hast auch eine falsche Vorstellung davon, was RechtsRAT kostet oder? Es geht nicht um eine Klage! Bis dahin ist es ein weiter Weg. Hast Du Dich jemals gegen etwas richtig gewehrt?? Das hat mit Stress zu tun und mit Arbeit, aber wie heißt es doch: "Wer sich nicht wehrt, ist nichts wert" ;) Manchmal muss es eben sein.

  • AIDAprima: Sammelthread Storno-Angebote, Kulanzleistungen u.ä. seitens AIDA für Betroffene

    • micha11
    • 5. August 2015 um 14:04
    Zitat von wastl

    Woher hast du die Information, dass Aida keine eigene Rechtsabteilung hat? Ich lasse mich gerne eines besseren belehren....

    Hä!? :gruebel: Hab ich das behauptet!?!?

    Ich habe behauptet, dass sie NICHT am längeren Hebel sitzen, wie viel denken.

  • AIDAprima: Sammelthread Storno-Angebote, Kulanzleistungen u.ä. seitens AIDA für Betroffene

    • micha11
    • 5. August 2015 um 14:01
    Zitat von wastl

    Wenn ihr euch zutraut solche Rechstempfehlungen wie hier zu geben, bitte.... ich würde das nicht tun, da ich kein ausgebildeter Jurist bin. Aber ich glaube nach wie vor, dass man auch wenn man zu einem großen Teil Recht bekommt dennoch auf einem Teil seiner Kosten sitzen bleiben kann....

    Die Rechtsempfehlung lautet: holt Euch Rechtsrat! Und zwar anwaltlichen. Wo muss man sich da was zutrauen??

    Ich verstehe durchaus, dass es da bei einigen eine Hemmschwelle gibt. Aber genau darauf baut die Strategie von AIDA auf. Wenn sich nur 50% der Betroffenen mit dem "großzügigen" Angebot von AIDA zufrieden geben, geht die Strategie auf und bei der nächsten Gelegenheit wird es wieder so laufen. Wehrt sich jedoch die Mehrheit, wird AIDA bei der nächsten Panne anders und kundenfreundlicher handeln.

  • AIDAprima: Sammelthread Storno-Angebote, Kulanzleistungen u.ä. seitens AIDA für Betroffene

    • micha11
    • 5. August 2015 um 13:55
    Zitat von Mike11833

    Nein ist es nicht. Siehe Post 42...

    Mir geht es hier nur allein darum das man sich nicht 100% sicher sein kann wie ein Verfahren, ob gercihtlich oder aussergerichtlich ausgeht und denke nicht das hier um Forum über irgendwelche % gesprochen werden sollte. Es ist immer eine Einzelfallentscheidung. Und nocheinmal, ich bin bei Dir das man sich sicher nicht auf AIDA oder das RB verlassen sollte...

    Puh, erst mal Nr. 42 wieder rauskramen... :zwinker:

    "In Rechnung stellen" kann man die 50% sicher. Wie viel daraus hinterher wird, ist ja dann Gegenstand des Verfahrens bzw. der weiteren Verhandlungen. Vermutlich wird es weniger, aber nicht 0%.

    Den meisten geht es hier aber schlicht um die Möglichkeit der kostenlosen Stornierung (bei der AIDA und einige RBs frecht behaupten, das ginge nicht). Einige wollen auch noch ihre Kosten wie Flug, Hotel usw. ersetzt haben. An Schadenersatz denken wohl die wenigsten, obwohl es vermutlich (<= "vermutlich") möglich wäre.

    Vielen geben aber vorher schon auf, weil sie denken, AIDA hat eine eigene Rechtsabteilung (wie hier ja schon oft geschrieben wurde) und sitzt eh am längeren Hebel. Und das ist definitiv falsch!

  • AIDAprima: Sammelthread Storno-Angebote, Kulanzleistungen u.ä. seitens AIDA für Betroffene

    • micha11
    • 5. August 2015 um 13:43
    Zitat von Mike11833

    Ich habe eine tolle Geschäftsidee für Dich:

    Wenn Du so sicher bist das Du im Recht bist schlage ich Dir vor Dir von allen Betroffenen hier die Ansprüche abtreten zu lassen. Gib Ihnen sofort 30% der Anspruchssumme und strenge ein Verfahren gegen AIDA an. Nachdem dem ja 50% bekommst hast Du mit den 20% Differenz einen schönen Gewinn gemacht....


    Unsachlich :nein1: Wer verspricht denn hier 50%?? Es wird nur von mehreren Seiten geraten, sich nicht von AIDA abspeisen zu lassen.

  • AIDAprima: Sammelthread Storno-Angebote, Kulanzleistungen u.ä. seitens AIDA für Betroffene

    • micha11
    • 5. August 2015 um 13:40
    Zitat von wastl

    Und selbst wenn ihr gegebenfalls vor Gericht Recht bekommt, würden die Anwaltskosten einen mehr oder weniger großen Teil der zugesprochenen Erstattung wieder auffressen.

    Lieber wastl, da liegst Du allerdings falsch. Du hast noch nie etwas vor Gericht ausgefochten oder? Wenn Du gewinnst, muss die Gegenseite Deine Kosten (Gericht, Anwalt etc.) ZUSÄTZLICH zum erreichten Urteil (also z.B. Erstattung, Schadenersatz usw.) tragen. Das zeigst wohl, dass Du in Rechtsdingen nicht besonders gut Bescheid weist. Nicht schlimm, aber tu nicht so, als wäre anwaltlicher Rat eine unmoralische Sache!

  • AIDAprima: Sammelthread Storno-Angebote, Kulanzleistungen u.ä. seitens AIDA für Betroffene

    • micha11
    • 5. August 2015 um 13:25
    Zitat von Mike11833

    Das bestreite ich auch nicht, allerdings sollte man auch nicht suggerieren das einem auf JEDEM Fall 50% zustehen. Das kann so sein, muss aber nicht.
    Ausserdem muss auch bei einem Vergleich der Anwalt bezahlt werden, daher mein Einwand das der Rechtsweg mit kosten verbunden ist..


    Richtig, ich meinte aber keinen gerichtlichen Vergleich. Das setzt ja eine Klage voraus und soweit wird es IMHO nicht kommen. Bei denen, die sich vernünftig wehren (sachlich, konsequent, im Zweifel auf anwaltlichem Briefbogen), wird umgehend ein deutlich verbessertes Angebot von AIDA kommen. Das zeigen die Schilderungen von vielen vergleichbaren Fällen.

    Da viele aber nicht wissen, wie man sich vernünftig wehrt, kann man jedem im Zweifel nur den Gang zum Anwalt empfehlen. Alternativ könnte man natürlich auch bei der Verbraucherberatung nachfragen, wie man weiter vorgehen kann.

    Allerdings: Man sollte weder AIDA noch seinem Reisebüro bei Auskünften vertrauen! Ich glaube, es ist mittlerweile sehr deutlich geworden, dass AIDA auf eine Fehlinformations-Strategie setzt.

  • AIDAprima: Sammelthread Storno-Angebote, Kulanzleistungen u.ä. seitens AIDA für Betroffene

    • micha11
    • 5. August 2015 um 13:14
    Zitat von susanne&albert

    Da wir keine Rechtsschutzversicherung haben, kommt für uns der Weg zum Anwalt nicht in Frage.

    Warum nicht?? Angst vor Anwälten!? :zwinker:

    Die Erstberatung ist relativ günstig (zwischen 10 € und 190 €) bzw. einige Anwälten machen das auch kostenlos. Angesichts der Kosten, um die es bei Dir geht (Flüge, Hotels, Ausflügen gehen ja vermutlich schnell an die 1.000 € oder?) sollte Dir das die Investition wert sein. Zumal AIDA für die Kosten der Rechtsberatung ebenfalls aufkommen muss.

    Ohne Anwalt bist Du vermutlich gekniffen, egal was Dir hier geraten wird, denn das Schreiben mit dem Anwaltsbriefkopf macht den Unterschied.

  • AIDAprima: Sammelthread Storno-Angebote, Kulanzleistungen u.ä. seitens AIDA für Betroffene

    • micha11
    • 5. August 2015 um 13:10
    Zitat von Mike11833

    Eine Rechtslage ist nie eindeutig. Was ist wenn sich AIDA auf hörer Gewalt oder ähnliches beruft ? Faktum ist, entweder nimmt man ein Angebot von AIDA an, oder man macht es nicht und schlägt den Rechtsweg ein. Ob der Richter dann den Sachverhalt genau so klar sieht wie er hier suggeriert wird, wird sich zeigen. Jeden sollte aber klar sein das dieser Weg ein zeitlich langer ist, und auch mit Kosten verbunden ist die im schlimmsten Fall von der klagenden Partei zu übernehmen sind. Muss nicht heissen das es so kommt, kann aber passieren.
    Alle die eine Rechtsschutzversicherung haben können sich ja über die Hotline der Versicherung durch einem auf Reiserecht spezialisierten Anwalt beraten lassen.


    Es wird kaum auf Klagen hinauslaufen. AIDA kennt die Rechtslage selber genau und wie in anderen Fällen die in diesem und anderen Foren geschildert werden, kommt es beim Einschalten eines Anwaltes relativ schnell zu einem angemessenen Vergleichsangebot.

    Nur Abspeisen lassen darf man sich nicht!

  • AIDAprima: Sammelthread Storno-Angebote, Kulanzleistungen u.ä. seitens AIDA für Betroffene

    • micha11
    • 5. August 2015 um 13:07
    Zitat von keks911

    Genau das meinte ich mit Halbwissen :meinung:


    Ich stimme Dir absolut zu, dass man sich von einem Anwalt beraten lassen sollte. Das geht relativ schnell und die Erstberatung ist bei einigen Anwälten sogar kostenlos. Was man nicht machen darf, ist sich auf AIDA oder sein Reisebüro verlassen.

  • AIDAprima: Sammelthread Storno-Angebote, Kulanzleistungen u.ä. seitens AIDA für Betroffene

    • micha11
    • 4. August 2015 um 16:36
    Zitat von Bergflori

    Was soll dieser Thread hier eigentlich bewirken? Neid schüren? (der hat aber mehr als ich bekommen) Frustabbau (alles so gemein...) oder allgemeines AIDA Bashing?

    Sorry sehe leider absolut nicht den Sinn darin öffentlich alle Entschädigungsangebote zu diskutieren, jede einzelne Umbuchung ist ein Einzefall und so sollte dies auch gehandhabt werden.

    Warum liest Du hier mit, wenn's dich stört?? :frage1: Wenn Du mit allem zufrieden bist, dann gibt's doch für Dich genug Gute-Laune-Threats in diesem Forum.

    Der Threat kann durchaus Aufklärung betreiben und Solidarität vermitteln. Du siehst ja, wie viele z.B. glauben, sie dürften nicht kostenlos stornieren oder müssten sich mit 100 € BGH abspeisen lassen. AIDA baut auf dieses Unwissen und die Unsicherheit als Teil ihrer Schadensbegrenzungsstrategie.

  • AIDAprima: Sammelthread Storno-Angebote, Kulanzleistungen u.ä. seitens AIDA für Betroffene

    • micha11
    • 4. August 2015 um 15:39
    Zitat von Vielfahrerlady

    Wie sieht es eigentlich mit den individuellen Flügen aus? Sehr wahrscheinlich bleibe ich auf den Kosten sitzen. Bei der ersten Verschiebung der JJF war Aida aber großzügiger.

    Yvonne :titanic:

    Nein, AIDA muss erstatten. Siehe "Würzburger Tabelle" (Linkt etc. wurde schon oft gepostet)

  • AIDAprima: Sammelthread Storno-Angebote, Kulanzleistungen u.ä. seitens AIDA für Betroffene

    • micha11
    • 4. August 2015 um 14:06
    Zitat von Chrisu1979

    Recht haben und Recht bekommen sind immer zwei paar Schuhe

    Damit hast du definitiv Recht. Und auf die Unsicherheit setzt AIDA (genau wie alle großen Unternehmen). Es wurden aber in diesem Forum bereits Fälle beschrieben, wo nach dem ersten Schreiben mit Briefkopf eines Anwaltes alles ganz schnell und korrekt geregelt wurde. Also nicht verscheissern lassen! ;)

    Übrigens kann AIDA hier eben keine gleichwertige Reise anbieten, weil Stella und Prima grad nicht vergleichbar sind. Du gibst Dich ja auch nicht mit einem Passat zufrieden, wenn Du einen Mercedes bestellt hast oder?

  • AIDAprima: Sammelthread Storno-Angebote, Kulanzleistungen u.ä. seitens AIDA für Betroffene

    • micha11
    • 4. August 2015 um 13:31

    Nein, Ihr dürft Euch nur nicht für dumm verkaufen lassen und müsst Eure Rechts studieren. Ein Blick in die "Würzburger Tabelle" ist da z.B. ein guter Anhaltspunkt.

    http://xn--wrzburger-tabelle-22b.de/wp-content/upl…d-Juli-2015.pdf

    Nur mal ein Beispiel:

    "Ein Urlauber bucht eine Flusskreuzfahrt. Die Reise wird bestätigt und bezahlt.
    Der Reiseveranstalter sagt die Reise ab und bietet an, die Reise umzubuchen oder kostenfrei zu stornieren."
    (Klingt doch ziemlich vertraut oder?)

    "Der Passagier hat Anspruch auf Erstattung des Reisepreises. Zusätzlich kann der Passagier eine Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude (§651 f II BGB) in Höhe von 50% des Reisepreises verlangen. (LG Frankfurt/M. v. 29.10.2009 – 2/24 S 47/09 – RRa 2010, 79 ff)"

    Also wer sich mit 100,- € BGH abspeisen lässt, ist selber schuld ;)

  • Reise seitens AIDA gecancelt, Vorprogramm aber schon bezahlt

    • micha11
    • 20. Juli 2015 um 13:58
    Zitat von caro49

    sondern um MEINE Kraft und Energie nicht für so einen Rechtsstreit aufbringen zu müssen

    Verstehe ich zwar, caro49. Aber genau diese Einstellung der meisten Kunden ("Das ist es nicht wert", "Die sitzen sowieso am längeren Hebel", "Ich will mich nicht aufregen") ist Grundlage für das Verhalten der Reedereien und vieler anderer Firmen, wie z.B. Versicherungen. Umso besser, wenn sich wenigstens einige wehren und dafür ihre Kraft und Energie aufwenden.

    Also ausdrücklich meinen Dank an Saheyd. Denn wenn dieser Threat dazu beiträgt, dass sich mehr Kunden wehren und weniger kuschen, dann bringt es für alle was und das Risiko, dass Dir auch mal eine besondere Reise abgesagt wird, liebe caro49, sinkt! ;)

  • Reise seitens AIDA gecancelt, Vorprogramm aber schon bezahlt

    • micha11
    • 20. Juli 2015 um 12:02
    Zitat von caro49

    Bei einer Hochzeitsreise, was ja beim TE nicht der Fall ist, hätte es mich auf jeden Fall SEHR geärgert und ich hätte es auch nicht so einfach hingenommen :nein1:
    Aber bei einem "einfachen" Sommerurlaub ( und um den geht es hier MEINER MEINUNG nach ) hätte ich mich, wie bereits erwähnt, kurz und kräftig geärgert, AIDA ganz sicher auch meinen Unmut darüber mitgeteilt, und dann überlegt, wie ich mir trotzdem einen schönen Urlaub "zusammenbasteln" kann.
    Ist einfach nur :meinung:

    Da drehen wir uns nun im Kreis, liebe Caro ;) Für jeden ist etwas anderes "besonders". Was für Dich ein "einfacher Sommerurlaub" ist, ist für einen anderen vielleicht die erste Reise allein nach einem langem Scheidungskrieg und der Beginn eines neuen Lebens. Ich finde nicht, dass AIDA entscheiden darf, was für mich besonders ist und was nicht.


    Und was ist mit meiner anderen Anmerkung, dass Du den Reedereien quasi einen Freibrief für Stornierungen nach eigenem Gutdünken erteilst, wenn Du Dich nur kurz ärgerst und nichts unternimmst? Die Folge wird sein, dass Reedereien in Zukunft immer häufiger Reisen absagen, wenn sich ein besseres Gebot findet. Wenn sich nie jemand wehrt, wird bald "billigen" Kunden einfach die Reise storniert, wenn kurz vor Reisebeginn ein anderer Kunde 100 € mehr für die Kabine bezahlt. Fändest Du das ok?

    Der einzige Weg das zu verhindern ist auf Vertragstreue zu pochen! Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, wie ich finde. Und es muss die Reedereien mehr kosten, eine Reise zu stornieren, als das, was sie an "besseren" Kunden verdienen können. Ob das 20% oder 50% sind, muss notfalls ein Gericht oder eine Schlichterstelle entscheiden.

  • Reise seitens AIDA gecancelt, Vorprogramm aber schon bezahlt

    • micha11
    • 20. Juli 2015 um 11:02
    Zitat von caro49

    Diese Möglichkeit ist von Seite 1 an bekannt, wurde aber vom TE erst einmal abgelehnt.
    Oder mittlerweile doch nicht mehr :frage1:
    Ich jedenfalls hätte es so gemacht- kurz und kräftig geärgert über die Stornierung der 10 tägigen Tour, dann umgebucht auf die 7 tägige Tour und mich wieder auf den Urlaub gefreut :sgenau:

    Und es stört Dich nicht, dass Du den Reedereien dadurch quasi einen Freibrief für Stornierungen nach eigenem Gutdünken erteilst?

    Und wenn eine für Dich besondere Reise abgesagt wird (z.B. Hochzeitsreise), weil ein großer, wichtigerer Kunde mehr für das Schiff bietet, dann bist Du auch noch so entspannt und nett zur Reederei?

  • Reise seitens AIDA gecancelt, Vorprogramm aber schon bezahlt

    • micha11
    • 17. Juli 2015 um 12:15

    Die Verbraucherzentrale sagt dazu:

    "Fallstrick 1: Die Kreuzfahrt wird abgesagt.

    Der Veranstalter sagt wegen Überbuchung des Schiffes ab und bietet eine neue Reise an.

    Tipp: Eine Überbuchung ist nach geltendem Reiserecht kein zulässiger Absagegrund. Daher haben Urlauber Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises und Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden. Das neue Reiseangebot können, müssen sie aber nicht annehmen."

    Vollcharter dürfte ähnlich zu bewerten sein wie Überbuchung. Es fallen also definitiv Rückzahlung UND Schadenersatz an. Über die Höhe kann dann gestritten werden.

    http://www.vzb.de/So-ein-Kreuz-mit-der-Kreuzfahrt

    Ich bin erstaunt, wie viele Kunden bereit sind, sich einfach in ihr Schicksal zu fügen. Aber genau darum geht es eigentlich: Wenn sich niemand oder nur sehr wenige wehren, geht das Kalkül der Reedereien auf und die Praxis Buchungen wegen späterer, besserer Angebote zu stornieren wird in Zukunft immer weiter zunehmen. Das betrifft letztlich jeden von uns, die wir wohl alle Kreuzfahrt-Fans sind.

  • Reise seitens AIDA gecancelt, Vorprogramm aber schon bezahlt

    • micha11
    • 16. Juli 2015 um 15:48
    Zitat von markusmarian

    Hi Saheyd,

    ich hab Hier mal einen Auschnitt aus Deinem Beitrag zu einem anderen Thema hereingestellt.

    Mit dieser Einstellung müsstest Du die Angelegenheit für Dich bestimmt gut bewältigen können.

    Liebe Grüße Markus

    P.s.: natürlich kann man Verständnis für Deine Unzufriedenheit haben.

    Von der Methode Zitate aus anderen Threats hier zu posten halte ich gar nichts. Der gesamte Threat und damit der Zusammenhang fehlt ja völlig. Das geht eher in die Richtung, jemanden "vorzuführen".

    Abgesehen davon hat das hiermit aber wenig zu tun. Es geht ja nicht um einen versehentlichen Fehler von AIDA, für den die meisten Verständnis hätten, sondern um Vertragsbruch mit Ansage! Es werden bestehende Verträge nicht eingehalten, weil offenbar ein fetteres Angebot reingekommen ist.

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