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  1. AIDAFANS / AIDA-FANS Deine Clubschiff Community - Dein Wasserurlaub Netzwerk
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Beiträge von diddi4

  • Anreise Kanaren (PAUSCHAL)

    • diddi4
    • 22. September 2016 um 12:59
    Zitat von Neuer100

    gibt sogar die Gebühren

    Welche Gebühren. Bei den Airlines ist das immer ein Endpreis und laut Empfehlung von Stiftung Warentest sollte man immer direkt bei den Airlines buchen. In 99 % aller Fälle billiger und sicherer.

  • Abreise Kanaren (INDIVIDUELL)

    • diddi4
    • 22. September 2016 um 12:54

    Wer keinen Wert auf Luxus legt, sondern nur für eine Übernachtung eine ordentliches, aber preiswertes Hotel sucht, dem kann ich das Pujol empfehlen. Allerdings Doppelzimmer wählen, nicht Doppelzimmer Innenseite. Liegt auch fußläufig zum Schiff. Auf das Frühstück kann man ja verzichten (kostet nicht viel, ist aber wirklich sehr einfach), da man schon ab 8 Uhr aufs Schiff kommt und das Frühstück dann auf dem Schiff einnehmen kann.

    Das Zimmer kostet ca. 50 €.

  • Anreise Kanaren (PAUSCHAL)

    • diddi4
    • 22. September 2016 um 12:47

    ich weiß ja nicht wo Du schaust. Bei AB habe ich ab Berlin in der Economy Classic (Sitzplatz + Gepäck inkl) am 1. 1. hin und z. b. 13. 1. zurück für 2 Erw. und 2 Kinder (2 - 11) einen Gesamtpreis von 854,88 €

  • Anreise Kanaren (PAUSCHAL)

    • diddi4
    • 22. September 2016 um 12:43

    Von welchem Flughafen? Wie alt sind die Kinder?

    Wir sind 4 Erwachsene und fliegen am 16. 12. hin und am 27. 12 zurück Kostenpunkt: 1158. Dabei ist das noch nicht einmal der billigste Flug, sondern schon eine Buchungsklasse höher, also mit 23 Kg Gepäck und Sitzplatzreservierung.

  • AIDA-Urlaubskasse

    • diddi4
    • 21. September 2016 um 22:50

    und das habe ich auch grade gefunden:

    Ist die Gültigkeitsdauer überschritten, ist der Gutschein für die meisten Inhaber nur noch Altpapier. Doch nur weil die Frist abgelaufen ist, bedeutet dies nicht, dass das Geld verloren ist. Weigert sich der Aussteller den abgelaufenen Gutschein einzulösen, hat derjenige, der den Gutschein erworben hat, jedenfalls einen Anspruch auf Auszahlung des Geldbetrags in bar. Denn in diesem Fall gilt der Aussteller gemäß § 812 Abs. 1 BGB als ungerechtfertigt bereichert, denn die Gegenleistung hat er nicht erbracht. Der Aussteller ist allerdings seinerseits berechtigt, von dem Betrag eine gewisse Summe ( ca. 20 %) einzubehalten, denn ihm ist durch die Nichteinlösung ein gewisser Gewinn entgangen. Bei einem Gutschein, der nur an der Verjährung zu messen ist, entsteht ein solcher Rückzahlungsanspruch nicht.

  • AIDA-Urlaubskasse

    • diddi4
    • 21. September 2016 um 22:39

    Wenn das jetzt ein Gutschein ist, gelten natürlich alle rechtlichen Bedingungen für Gutscheine, nicht nur die drei Jares Frist.

    1. Ein Gutschein ist grundsätzlich drei Jahre gültig. Denn jeder allgemeine zivilrechtliche Anspruch verjährt in drei Jahren. Mit dem einem Gutschein zugrunde liegenden Anspruch (aus Kaufvertrag, Dienstvertrag, etc.) ist dies nicht anders. Gerechnet werden die drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde (§§ 195, 199 BGB).

    2. Jeder, der einen Gutschein vorlegt, kann ihn einlösen. Der Gutschein ist ein sogenanntes kleines Inhaberpapier gem. § 807 BGB, das jeden, der es in Händen hält, zu seiner Geltendmachung berechtigt. Selbst, wenn ein Gutschein für eine bestimmte Person ausgestellt wird, kann der Aussteller an jede andere Person leisten, die ihm den Gutschein vorlegt.

    Wahrscheinlich muss das Aida nicht, nachfragen.

    Kann man in jedem Verbraucherportal nachlesen

  • 09.11.2016 - 28.11.2016

    • diddi4
    • 21. September 2016 um 20:58
    Zitat von StefanP

    sind ja Linienflüge, keine Charter

    Ich habe das ja oben geschrieben, dass das so nicht stimmt. Bei anderen Veranstaltern mit Gruppenbuchungen haben wir die eTickt Nummern sofort bekommen. Das ist eine Besonderheit von Aida.

  • AIDA-Urlaubskasse

    • diddi4
    • 21. September 2016 um 15:15

    mamamia@

    wurde mir auch so versprochen, dass eine neue Rechnung kommt. Ist aber leider nicht geschehen.

  • AIDA-Urlaubskasse

    • diddi4
    • 21. September 2016 um 12:41

    Wo kann ich eigentlich das Bordguthaben aus der Urlaubskasse sehen? Habe das nachträglich bei Aida angemeldet für unsere Reise im Januar. Unsere Freunde hatten die für uns mit auf dem Schiff gebucht. Leider bekommt man das Bordguthaben für die Schiffsbuchung nicht mehr. auch der Trick mit dem Kabinentausch klappt nicht mehr.

    Nur Aida wollte uns erst das Bordguthaben für die Urlaubskassse nicht gewähren, da ja auf dem Schiff gebucht. Ja immer so auslegen, wie es für Aida am günstigsten ist. Aber haben dann doch eingesehen, dass wir entweder das Bordguthaben für Buchung auf dem Schiff oder eben aus der Urlaubskasse bekommen müssen. Bekommen nun das aus der Urlaubskasse.

    Aber kann nirgends sehen, dass es angerechnet wird. auch hat sich der Restreisepreis noch nicht um 200 € vermindert. Das ganze ist nun schon 3 Wochen her und auch etlich Telefonate haben bis jetzt nichts bewirkt

  • 24.02.18 - 21.03.18

    • diddi4
    • 20. September 2016 um 23:03

    Wir sind zwar noch auf Option, werden aber demnächst buchen. Anne, das gibt ja nach langer Zeit mal wieder ein wiedersehen.

    Angelika, Ralf, Dieter und Gisela

  • 09.11.2016 - 28.11.2016

    • diddi4
    • 20. September 2016 um 19:56

    Die haben mir erzählt, dass die späte Vergabe der Buchungen nicht von Ihnen ausgeht. Natürlich geben die mir nicht die eTicket Nummern.

    Auf was bezieht sich Dein Reisebüro? Auf Reisen mit Aida oder auf auch auf andere Anbieter?. Bei den von mir genannten habe ich es anders erlebt.

  • AIDA-Urlaubskasse

    • diddi4
    • 20. September 2016 um 18:44

    Lustig, habe gerade mal bei meiner Urlaubskasse, die ich im April gebucht habe und jetzt für meine Reise im Januar angegeben habe, die Buchungsnummer unter MyAida eingegeben. Es kam die Passwortabfrage, das ich natürlich nicht hatte. Auf Passwort vergessen geklickt, innerhalb weniger Minuten hatte ich mein Passwortcode und konnte mir mein eigenes Passwort geben und einloggen.

    Sehr lustige Anzeige:

    Reise in 447 Tagen

    Reise gebucht

    Schiffsmanifest ausfüllen

    Reise planen

    usw.

    all die Punkte funktionieren natürlich nicht.

  • 09.11.2016 - 28.11.2016

    • diddi4
    • 20. September 2016 um 18:05
    Zitat von Polarstern79

    dann meldet Aida Emirates

    Das erzählt Aida, Emirates hat mir das anders erklärt. Ja, ist eine Gruppenbuchung, aber zwei Wochen vor Rückreise sind wir ja auf dem Schiff, wie komme ich dann da an die Sitzplätze? Wichtiger ist für mich die eticket Nummer für den Online CheckIn über die App von Emirates.

    Komisch, dass andere Veranstalter bei Gruppenbuchungen sofort die eTicket Nummer von Emirates weitergeben können, z. b. Wikinger oder Weltweit Wandern oder auch Chamäleon.

  • AIDA-Urlaubskasse

    • diddi4
    • 20. September 2016 um 18:00

    Ich habe aus Rostock erfahren, dass die Bezahlung der Urlaubskasse über MyAida erst bei ganz wenigen Schiffen geht (2 ?), unter anderen bei der Prima. Also die Buchung der Urlaubskasse und anschließende Verwendung unter MyAida.

  • AIDAaura Mauritius, Seychellen und Madagaskar

    • diddi4
    • 20. September 2016 um 17:56

    Der Transfer vom Airport in Mauritius nach Port Louis geht quer über die Insel. Kostenpunkt liegt bei ca. 50 € pro Taxi (4 Personen)

    Hier ein Link

    wo man günstig Taxis buchen kann, natürlich auch zu einem Hotel.

  • AIDAaura Mauritius, Seychellen und Madagaskar

    • diddi4
    • 20. September 2016 um 17:33
    Zitat von docsauerland

    Warum kein Vollcharter


    Bezieht sich auf EWG, deren Heimathafen ist nun einmal Köln. Kann mir nicht vorstellen, dass die ihrer Flieger nach Hamburg bringen.

    Bei der Trans im Oktober ist der Flug von Köln sogar teurer, als der von Hamburg oder München. Insgesamt sind alle Flüge etwas teurer, als im Februar. Im Februar gibt es von Köln schon keine Flüge mehr, meine, dass es die gestern noch gegeben hat.

  • AIDA-Urlaubskasse

    • diddi4
    • 20. September 2016 um 17:24
    Zitat von stellafan

    § 312

    ? § 312 bezieht sich auf das Widerrufsrecht. Wo steht das mit den Bankgebühren? Kabel Deutschland (jetzt Vodafone) erhebt gebühren, wenn man nicht abbuchen lässt sondern selbst überweist. Das ist auch zulässig.

  • AIDAaura Mauritius, Seychellen und Madagaskar

    • diddi4
    • 20. September 2016 um 17:14

    Ich gehe mal davon aus, dass es sich um Flüge mit Emirates handelt, da die Flüge von Hamburg, München und Düsseldorf alle den gleichen Preis haben. Von allen Destination fliegt Emirates. Die Abflüge von anderen Flughäfen sind teurer, da wahrscheinlich in Deutschland noch einmal umgestiegen werden muss. EWG fliegt nicht direkt von Hamburg, auch nicht Charter.

    Sollte es nicht so sein, ist natürlich alles Spekulation und bis 2018 kann noch viel passieren, werden wir das auch überleben. Selbst bei 370 € bei EWG ist der Preisvorteil zu gering. Außerdem fliegt EWG nur zweimal die Woche nach Mauritius, da müssten die Termine genau passen.

  • AIDAaura Mauritius, Seychellen und Madagaskar

    • diddi4
    • 20. September 2016 um 16:59

    Eurowings kommt nicht in Frage, Emirates ist richtig. Nur, Du must ja von Venedig auch wieder zurück, und da kommen auch noch einmal im besten Fall 70 bis 90 € dazu. Bei Emirates ist für den Preis die Sitzplatzreservierung nicht mehr dabei. Transfer vom Schiff und zum Schiff musst Du auch noch rechnen. Da ist dann kaum noch ein Preisvorteil. Einen Tag vorher anreisen, als Puffer noch gar nicht gerechnet (Hotel).

    Sonst buchen wir auch individuell, aber nicht, wenn der Preisvorteil nur noch gering ist. Bei Ciao Bella sparen wir durch individuelle Anreise 1800 €, da ist es selbstverständlich. Dazu kommt, das 2018 die Preise schon wieder anders sein können.

  • 09.11.2016 - 28.11.2016

    • diddi4
    • 20. September 2016 um 16:50

    Hat schon Jemand, der mit Emirates zurückfliegt, Sitzplätze reservieren können?

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