Bei Pauschalreisen kann man die Urlaubskasse natürlich anrechnen lassen, haben wir auch gemacht.
Urlaubskasse und Buchung an Bord konnte man noch nie kombinieren.....entweder man nimmt das BGH wenn man an Bord bucht, oder man nimmt das BGH von der Urlaubskasse, wenn man "normal" (nicht an Bord) bucht.
BGH ist klar, das es nur eins gibt. Es geht darum ob man die Varauszahlung auf den Preis anrechnen kann.