Auf der Brauhaus-Beispielkarte ist die Maß nicht vorgesehen:
Beiträge von sehejo
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Jose habe ich auf deutsch angeschrieben und er hat auch so geantwortet. Leider war er zu unserem Termin aber bereits gebucht.
Manuel soll ja sehr gut deutsch sprechen, also sollte eine Mail auch kein Porblem für ihn sein.
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Mailanschrift von Jose:
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Ich bin Fan von beiden Schiffen geworden. Wenn die Route stimmt, dann sind wir auch flexibel.
Falls allerdings AIDA auch endlich, zumindest optional, AI anbieten würde, wüsste ich wohin sich die Waagschale bewegen würde.
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Von außen absperren geht nicht. Du hast ja nicht mal einen Schlüssel, sondern öffnest die Türe mit der Bordkarte.
Die Kabine kannst Du über Telefon erreichen, in den öffentlichen Bereichen sind frei zugängliche. Außerdem verfügt das Telefon auf der Kabine, soweit ich weiß, über eine "Babyphone-Funktion", d.h. Du kannst von einem anderen Telfon aus reinhören.
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Yepp!
Auch unsere Jungfernfahrt!
Sohnemann hat gerade erst heute Abend wieder von Windstärke 9 (?) erzählt. -
Hui - Ende Oktober 2010; meine erste Reise, wMM, die ersten zwei Tage so ein Sturm, dass man kaum laufen konnte an Deck und man gemerkt hat, dass man auf einem Schiff war! Das war schön. Danach jeden Tag 25 Grad und Sonnenschein. Das war natürlich auch schön

Mit der Bella von Malle bis Lissabon? Da waren wir auch dabei! -
Nö, die Musterstationen sind innen!
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Es ist auch ein absoluter Unsinn zu behaupten, daß das Deutsche Strafrecht irgendwo im Ausland greift.
Ist es nicht! Die Aussage zeigt, das Du wohl nicht wirklich Ahnung von der Materie hast.
Kleiner Auszug aus dem Strafgesetzbuch (StGB), Allgemeiner Teil:
ZitatAlles anzeigen
§ 5 Auslandstaten gegen inländische RechtsgüterDas deutsche Strafrecht gilt, unabhängig vom Recht des Tatorts, für folgende Taten, die im Ausland begangen werden:
...
§ 6 Auslandstaten gegen international geschützte Rechtsgüter
Das deutsche Strafrecht gilt weiter, unabhängig vom Recht des Tatorts, für folgende Taten, die im Ausland begangen werden:
...
§ 7 Geltung für Auslandstaten in anderen Fällen
(1) Das deutsche Strafrecht gilt für Taten, die im Ausland gegen einen Deutschen begangen werden, wenn...
Den Rest kannst Du ja googeln.
z. B. für jeden Diebstahl im Ausland zum Nachteil eines Deitschen besteht eine Zuständigkeit der deutschen Polizei und Staatsanwaltschaft. Ob das im Normalfall viel Sinn macht, ist ein anderes Problem. Viele Versicherungen verlangen aber in solchen Fällen eine zusätzliche Anzeigeerstattung im Inland.
Unsinn ist allerdings die irgendwo stehende Aussage, dass man sich auf den AIDA-Schiffen auf italienischem Territorium befinden würde. Es ist einfach ein Schiff, das unter der Flagge eines bestimmten Landes fährt und ist nicht mit einem Botschaftsgelände gleichzusetzen.
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Das deutsche Jugendschutzgesetz kann auf einem Schiff unter italienischer Flagge nicht unmittelbar gelten.
Niemand kann und wird aber AC davon abhalten, diese Regelungen analog anzuwenden. Im Prinzip ist das nichts anderes als eine Art "Hausordnung".
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten können in Deutschland grundsätzlich aber nur verfolgt werden, soweit die Tat auf einem Schiff unter deutscher Flagge begangen wurde (sog. Flaggenprinzip, §4 StGB bzw. § 5 OwiG).
U.a. auch bei Straftaten zum Nachteil Deutscher greift weltweit deutsches Strafrecht, zusätzlich zum Recht des Staates am Tatort.
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Zu den Booten ging es bei uns nicht, die Aktion wurde nach wenigen Minuten an der Musterstation (in unserem Fall TUI-Bar) beendet. Das war allerdings vor der Costa-Havarie.
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aber danach war ich so papp satt. Für einen Snack am Mittag zu viel.
Stimmt, das Teil war schon recht groß, kam aber auf jeden Fall nicht direkt zum Grill.Da habe ich wohl Pech gehabt. Umso besser, wenn das nicht der Standard ist!
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Mag sein.
Ich kann micb auf jeden Fall noch ganz genau an das Ding erinnern. Hab mir damals geschworen, nie wieder
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Hat TUI jetzt wieder "Westenpflicht" eingeführt?
Im Herbst 2011 war das eine ganz lockere Veranstaltung auf hoher See. Die meisten Pax kamen (zulässigerweise) ohne Schwimmweste und nach einem kurzem Plausch an der Musterstation (z.B. in der TUI-Bar, offenbar alle Innen) war das Ganze auch schon wieder vorbei.
Die SNRÜ auf der bella war da deutlich strenger.
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Weiss leider nicht, wie das Hähnchen frisch vom Grill war.
Ich sage mal, da hast Du nichts verpasst. Schlapprig und sehr fett!

Das mit den Fischbrötchen war mir jetzt aber auch neu!
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Der Zeitpunkt ab dem Vario angeboten wird, scheint recht unterschiedlich zu sein.
Ich habe unsere Reise Ende Oktober bereits im Anfang Januar mit Vario gebucht.
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Kann mir jemand sagen, welche Teens-Ausflüge aktuell auf der Route "Kanaren 2" angeboten werden?
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Wir planen auf Fuerteventura eine Segwaytour mit einem externen Anbieter (Senda Ventura - Segway Tours). Ich habe vor einiger Zeit schon mal Kontakt mit dem Veranstalter aufgenommen und dieser hat mir die Tiscamanita Tour vorgeschlagen. Der Startpunkt der Tour ist vom Hafen in ca. 40 Minuten zu erreichen. Die Tour dauert 3 Stunden (ab 10.30 Uhr) und soll auch für Anfänger geeignet sein. Laut Anbieter können bereits Kinder ab 10 Jahren teilnehmen, Mindestgewicht 35 kg (Höchstgewicht allgemein: 118 kg). Der Preis für diese Tour beträgt 69 €/Person.
Der Veranstalter bietet auch einen Shuttleservice an. Vom Hafen aus ist dieser aber erst ab vier Personen kostenlos. Da wir nur drei sind, wäre meine Frage, ob sich sonst noch jemand dafür erwärmen könnte.
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Eine Frage an die Mitreisenden - sind - außer meinem Bruder Paul - 15 J. - noch weitere Teenager an Bord. Dann könnten sie schon mal vorab Kontakte knüpfen. Freue mich auf Antworten
Da in unserem Reisezeitraum acht (!) Bundesländer Ferien haben, darunter auch auch die "Großen"
, Baden-Württemberg und Niedersachsen, sollten schon einige Teens an Bord sein. Wir bringen zumindest schon mal einen 14-Jährigen mit! 
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