Hallo,
eine Frage habe ich. In dem Infoblatt zum shareholder benefit steht "no later than 4 weeks prior to your sail date". Somit muss das BGH doch spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn beantragt werden und nicht frühestens. Woher stammt die Info des Zeitrahmens 2 bis 4 Wochen vor der Reise?
Vielen Dank...