Ich mache hier mal zu, und geputzt ist auch.
Beiträge von Morris
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Thema Busse: bitte in den Ausflugstipps schauen, da steht alles, und zum BGH gibt es ebenfalls schon Themen.
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Habe beide Themen zur Catalina zusammengefügt.
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Ich habe die Themen zusammengefügt, und den Titel leicht geändert.
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TIU macht ein Angebot. Jeder kann für sich entscheiden, ob er es nutzt oder nicht. Über Geschmack lässt sich bekanntlich nicht streiten, deshalb: Schloss.
Danke für die Info.
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Wir haben jetzt eine Antwort auf die Eingangsfrage. Damit ist es dann ja gut. Wir müssen nicht diskutieren, ob wie wann wo und warum jemand PS spielen möchte. Ich hab's dieser Tage schon mal geschrieben: Einfach mal die Finger stillhalten..
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Zum Thema Farewelldinner und Hummer scheint ja alles gesagt. Deshalb mach ich mal ein Schloss dran.
Schönen Abend allerseits.
VG
Morris -
Wie war noch das Thema des Fadens?
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Morris:
Habe auch nirgendwo behauptet dass AIDA dieser Deckelung unterliegt.
VG docsauerlandDas stimmt!
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Hallo, vielen Dank für die Info. Da sind wir nicht von betroffen, würde sonst wohl auch den Klageweg beschreiten.

Wolfgang
Da würdest Du mangels Rechtsgrundlage für eine Rückforderung kläglich scheitern.
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Wurde hier doch schon mehrfach erwähnt:
AIDA fordert 1% des Reisepreises als Gebühr; die Deckelung für die Institute soll 0,3% betragen.
Ausrechnen mußt du nun selbst.VG docsauerland
Nochmal: Nein. Gedeckelt ist nur die sog. "Interchange", die Gebühr zwischen dem Handel und dem Abrechner (für Mastercard ist das z.B. die Firma Cardprocess). Für die Gebühr, die der Handel - in unserem Fall Aida - vom Kunden haben möchte, gibt es keine Deckelung.
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Wir nehmen die Verurteilung der Deilmann-Damen zur Kenntnis. Weil wir hier weder ein Juristenforum noch ein Stammtisch sind, mache ich ein Schloss dran.
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So wie es aussieht, fehlt dafür die Rechtsgrundlage.. die Beiträge 7,11 und 20 von Morris, sagen eigentlich alles..
MfG Healer
... und auch nach erneuter Suche habe ich keine Rechtsgrundlage finden können. Trotzdem könnte man es versuchen. Eine Mail kostet ja nichts.
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Jemand stellt eine Frage. Wer die Antwort weiß, möge sich melden. Alle anderen könnten auch einfach mal die Finger still halten.
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Ich lasse mal nach einer Regelung suchen (falls da was ist), mal sehen, was meine Kollegen sagen.
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Wer seine Reise mit Kreditkarte bezahlt, weil bei dieser Zahlung dann auch seine enthaltene Reiserücktrittversicherung greift ( das ist bei einigen Karten so ) hat Zusatzkosten von 1% des Reisepreises. Bei einer Reise in Höhe von 5000€ also 50 € zusätzlich. Von denen steckt sich nunmehr nach neuem Recht, Aida 35 € auf die Tasche, weil sie nur noch 15€ an die Kreditkartefirma abführen muss ( 0,3 % ).
Das heißt, die von Gesetz wegen reduzierten Kosten, werden an den Kunden nicht weiter gegeben.Sind in dem Rechenbeispiel "nur" 35 € ,
aber es gibt ja durchaus Gäste, die bezahlen für Ihre Reisen mehr, oder verreisen öfter.Nein.
Die 50 Euro blieben und bleiben bei Aida. Die inzwischen gedeckelte Interchange-Gebühr (heute 0,2% für Debit, 0,3% für Kreditkarten) hatte der Händler (hier Aida) an den Zahlungsabwickler - z.B. Cardprocess - zu zahlen. Diese wiederum zahlte davon etwas an die kartenherausgebende Bank. Hier waren Margen von bis zu 4% möglich. Das war dem Handel zu teuer. Der Kunde hat durch die Deckelung nichts gewonnen.
Eine Deckelung des Betrages den z.B. Aida berechnet (1%), gibt es m.E. nicht. Jedenfalls steht davon nichts in der EU-Richtlinie.
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Und wie sieht das nun bei AIDA aus? Da wird ja auch eine hohe Gebühr verlangt für Krditkartenzahlungen.

Wie schon geschrieben ... die ist m.E. nicht betroffen.
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Gedeckelt wurde die interchange fee, die Gebühr zwischen den Banken und Händlern. Für Debitkarten auf 0,2% und für Kreditkarten auf 0,3%. Der einzelne Händler kann von Kunden jede Gebühr verlangen, ob er dann den Kunden hält, ist eine andere Sache. Ob die vom Händler gesparte Gebühr an den Kunden weitergegeben wird, ist zu bezweifeln.
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Ich stelle fest, dass zur Sachlichkeit zurückgefunden wurde. Danke dafür.
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