Wichtig ist zunächst, dass du und deine Kabinenmitbewohnerin eigene Zahlungsmittel angebt, sodass jede ihre mit der eigenen Bordkarte bezahlten Dinge abgerechnet bekommt.
Normalerweise sollte das BGH aus Aktienbesitz nur dem Aktienbesitzer, in diesem Fall dir, zugeordnet werden, sodass es für die Kabinenmitbewohnerin nicht zur Verfügung steht.
Im Zweifel würde ich dies per Mail mit AIDA klären.
Das Problem ist nur wenn der Kabinenteiler auch Aktien besitzt. Egal wer Reiseanmelder ist, derjenige der das BGH zuerst beantragt bekommt es aufs Bordkonto gutgeschrieben. An den Rezeptionen wird generell verweigert, dem anderen aufs Bordkonto die Hälfte zu übertragen. Das heißt, entweder dass der Antragsteller für beide alles bezahlt und es dann intern verrechnet oder er gibt dem anderen die Hälfte in bar. Dann muss er aber das BGH an Bord komplett allein verbrauchen. Zudem muss er die ganze Summe bei seiner Steuerklärung angeben und dafür Steuern bezahlen und der Kabinenteiler nicht.
Ich verstehe nicht, warum AIDA in solchen Fällen nicht jedem das halbe BGH aufs Bordkonto gutschreiben kann. Diese Konstellation ist sicher sehr selten und für die Rezeption mit wenig Arbeit verbunden.