Ich gebe zu bedenken, dass der Großteil der Gäste nicht aus Deutschland kommen dürfte und daher die Buchungen dieser Betroffenen auch nicht dem hiesigen Recht unterliegen. Verbraucherrechte haben in den USA z.B. nicht den Stellenwert wie hier. Wie das aus moralischen Gesichtspunkten bzw. aus Sicht der Kundenbindung aussieht, ist eine andere Geschichte.
Ich dachte bis eben das verbraucherrechte in den USA besser durchsetzbar sind.
Egal ob Schadenersatzforderung oder Forderungen gegen Autokonzerne.
Da dort sammelklagen möglich sind muss auch nicht jeder wie im Fall Amsterdam umroutung seine Forderungen alleine durchsetzen.![]()