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  1. AIDAFANS / AIDA-FANS Deine Clubschiff Community - Dein Wasserurlaub Netzwerk
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Beiträge von frequentcruiser

  • AIDAaura Transatlantik Tour abgesagt

    • frequentcruiser
    • 24. Dezember 2007 um 21:25
    Zitat

    Original von utensi
    Hi
    Ich meinte wie lange hat man Zeit um weitere Ansprüche geltend zu machen ?bevor es zu späht ist


    Siehe: klick hier im Abschnitt Ausschlussfrist.

  • AIDAaura Transatlantik Tour abgesagt

    • frequentcruiser
    • 24. Dezember 2007 um 20:04
    Zitat

    Original von uiuiui7
    Hm, schon mal was von einer Reiserücktrittsversicherung gehört?

    Was bitteschön hat denn eine Reiserücktrittsversicherung mit Fällen zu tun, in denen eine Reise vom Reiseveranstalter abgesagt wird?

    Garnichts.

  • AIDAaura Transatlantik Tour abgesagt

    • frequentcruiser
    • 24. Dezember 2007 um 19:36

    Ich hatte bereits vor einigen Tage in diesem Thread vermerkt, daß ich das Angebot von AIDA für absolut nicht ausrechend halte und ich bin auch noch heute dieser Meinung:


    Angenommen jemand bucht (und bezahlt) eine TA für EUR 3000,- p.P. und erscheint am Abreisetag nicht am Hafen. In diesem Fall wird AIDA Cruises ohne mit der Wimper zu zucken eine Stornogebühr von 90% des Reisepreises berechnen. Dabei ist es AIDA Cruises völlig egal, aus welchem Grund der Gebuchte nicht zur Reise erschienen ist (ob er einfach keine Lust zur Reise hatte, ob er das Reisedatum verpennt hat, oder ob seine Großmutter sterbend im Krankenhaus liegt, völlig egal). AIDA ist schließlich weder Mutter Theresa noch die Heilsarmee sondern ein knallhart operierendes und kalkulierendes Reiseunternehmen.

    Dem nicht erscheinenden Reisenden wird zwar der eigentliche Reisepreis zurückerstattet, aber vorher wird AIDA Cruises die Stornogebühr von der Summe abziehen. Von den ursprünglich eingezahlten EUR 3000,- p.P. wird der Nichterscheinende also gerade mal den kläglichen Rest in Höhe von EUR 300,- p.P. zurückerhalten.


    Und nun zum aktuellen Fall der abgesagten Reise auf der AIDAaura:

    AIDA Cruises glaubt tatsächlich, es reiche aus, seinen Kunden kurzfristig den Totalausfall der Reise (aus technischen Gründen) zu erklären und einfach den geleisteten Reisepreis zurückzuerstatten. Gleichzeitig wird ein 50%-iger Nachlass auf eine zukünftige (irgendwann zu buchende) Reise in Aussicht gestellt. Also ich halte dieses Angebot schlichtweg für absolut lächerlich.

    Diejenigen, die am 5. Januar eine Karibikreise ab Aruba antreten wollen, werden noch schlechter gestellt. Sie erhalten ebenfalls den Reisepreis zurück und darüberhinaus als Kompensation lediglich einen on-board Credit in Höhe von läppischen EUR 200,-.


    Erstens:

    Daß AIDA den eigentlichen Reisepreis sofort zurückerstattet ist ja logisch, denn schließlich wird ja auch die von AIDA vertraglich zugesagte Reiseleistung nicht erbracht. Eine weitere sofortige Zahlung an den Reisenden für den Ausfall des Schiffes (vergleichbar mit einer Stornogebühr) will AIDA jedoch nicht leisten.

    Zweitens:

    Der angebotene Rabatt in Höhe von 50% auf eine zukünftige Reise ist lächerlich, denn wer nach dieser herben Enttäuschung keine weitere AIDA Reise antreten will, der geht völlig leer aus. Und auch derjenige, der irgendwann eine solche Reise antreten wird, erhält den Rabatt auch erst zu dem Zeitpunkt der zukünftigen Reise und nicht jetzt. Genau genommen wird dem heute enttäuschten Kunden zu keinem Zeitpunkt irgendeine Kompensation ausgezahlt sondern sie wird immer nur mit irgendwelchen Reisen in der Zukunft verrechnet. (Der enttäuschte Kunde wird quasi gezwungen, eine weitere Reise zu buchen, damit er für die ausgefallene Reise überhaupt eine kleine Kompensation bekommt).

    Drittens:

    Sagt ein Kunde seine Karibikreise ab Aruba 14 Tage vor Reisebeginn ab, dann muss er 75% des Reisepreises als Stornogebühr sofort bezahlen. Aida glaubt hingegen, sie könnten ihre Kunden mit lumpigen 200 Euro onboad Credit abfinden und die auch erst dann, wenn der Kunde eine zukünftige AIDA Reise antritt.

    Viertens:

    Ich habe etwas recherchiert, ob es ähnliche Fälle in der Vergangenheit gab und wie bei diesen die Kunden für ausgefallene Schiffsreisen kompensiert wurden. Ich stieß dabei auf einen ganz ähnlich gelagerten Fall, der sich vor etwa 6 Monaten ereignete:

    Während einer Reise, die am 30. Juni 2007 begann, hatte die Millennium einen Schaden am Antrieb und musste die Reise daraufhin unterbrechen. Auch die Folgereise am 14. Juli musste wegen des Schadens komplett abgesagt werden.

    Celebrity Cruises hat den Kunden beider Reisen nicht nur den vollen Reisepreis zurückerstattet, sondern zusätzlich eine Gutschrift in Höhe von 100% des Reisepreises der ausgefallenen Reise zur Anrechnung auf eine spätere Reise gewährt. Anders formuliert: die ausgefallene Reise wurde nicht nur vollsträndig zurückerstattet, sondern der Kunde bekam zusätzlich eine gleichwertige Reise geschenkt.

  • AIDAaura Transatlantik Tour abgesagt

    • frequentcruiser
    • 23. Dezember 2007 um 16:06

    Es gibt eine private Webcam in Genua, die Richtung Werftgelände schaut (mit zwei unterschiedlichen Brennweiten / vermutlich Mobotix), aber da ist bis jetzt nur ein Carnival Schiff zu sehen.

    Link zur Webcam

    (Bild wird alle 5 Minuten aktualisiert)


    Nachtrag: zur leicheren Orientierung hier ein Blick mit Google Maps auf die Lage der Fincantieri Docks ([URL=http://maps.google.de/maps?f=q&hl=de…2,0.042744&z=15]klick hier[/URL]) etwa in der Bildmitte.
    Ein Schiff, das in einem der zwei großen Trockendocks eindockt, müsste dabei auf dem Webcambild deutlich zu erkennen sein.

  • AIDAaura Transatlantik Tour abgesagt

    • frequentcruiser
    • 21. Dezember 2007 um 22:22

    Die Frage ist ja, ob der Reiseveranstalter den Umstand des Ausfalles zu vertreten hat oder nicht. Immerhin ist es ja das vom Reiseveranstalter bereitzustellende Schiff, das einen Defekt hat (und das unmittelbar nach einem Werftaufenthalt).


    Ausserdem erinnere ich an den Unfall, der im Januar 2006 in Florida bei der Queen Mary 2 passierte:

    Kurz erinnert: beim Auslaufen aus Port Everglades war einer der Propeller mit dem Hafenbecken in Kontakt gekommen und war beschädigt. Dadurch konnte auf dem Rest der Kreuzfahrt einer der vier Antriebe nicht mehr genutzt werden und das Schiff fuhr dadurch langsamer, als geplant. Schließlich mussten vier Zwischenhäfen ("Ports of call") ausgelassen werden.

    Zunächst bot die Reederei eine Rückzahlung von 50% des Reisepreises an. Die Passagiere opponierten erfolgreich. Schließlich sah das Angebot der Reederei wie folgt aus:

    Die Passagiere hatten die Wahl zwischen
    a) Rückzahlung des vollen Reisepreises
    oder
    b) Rückzahlung von 50% des Reisepreises plus 70% Rabatt auf die nächste Cunard Kreuzfahrt.
    Und das, obwohl die Kreuzfahrt damals tatsächlich stattgefunden hatte.

    Im aktuellen Fall ist die Reise ja komplett ausgefallen, also ein ungleich größerer Verlust für die Reisenden als bei dem genannten Beispiel.


    Und letztendlich gehören Cunard und AIDA Cruises ja bekanntlich zum selben Mutterkonzern.

  • AIDAaura Transatlantik Tour abgesagt

    • frequentcruiser
    • 21. Dezember 2007 um 22:02
    Zitat

    Original von Vampy
    Für einen ausgefallenen Flug bekommt man auch nicht mehr als den Flugpreis als Entschädigung im üblichen Fall.

    Ausgefallene Flüge sind auch an der Tagesordnung und wohl kaum mit kurzfristig ausgefallenen 14-tägigen Kreuzfahrten zu vergleichen.

    Ausserdem erinnere ich an die Entschädigungen, die Cunard im Januar 2006 an die Gäste der Queen Mary 2 gezahlt hat.

  • AIDAaura Transatlantik Tour abgesagt

    • frequentcruiser
    • 21. Dezember 2007 um 20:07

    Also ich lese hier schon den ganzen Tag, daß man wegen des Ausfalls der Reise nicht auf AIDA Cruises sauer sein dürfe (oder könne), denn diese hätten den Ausfall des Schiffes schließlich nicht zu verantworten.

    Also das sehe ich etwas anders.

    Im Falle eines Schadens, der durch einen "Act of God" hervorgerufen wurde (also durch unvorhersehbares Wetter, Unruhen, Krieg, etc.), kann man die Reederei schwerlich verantwortlich machen. Ein solcher Schaden liegt im heutigen Fall aber offensichlich nicht vor. In allen anderen Fällen ist ausschließlich die Reederei (als Betreiber des Schiffes) für dessen Ausfälle in der alleinigen Haftung.

    Das Schiff befand sich bekanntlich zur Wartung in Genua und bei der Passage nach Mallorca (also unmittelbar danach) wurde ein Schaden am Antrieb bemerkt. Ganz offensichtlich handelt es sich also nicht um höhere Gewalt sondern um einen Schaden der während des Werftaufenthaltes entstanden ist (oder zumindest seine Ursache im vorherigen Wertaufenthalt hat).

    In diesem Falle ist ausschließlich AIDA Cruises gegenüber seinen Gästen in der Verpflichtung. Das Angebot, den Reisepreis vollständig zurückzuerstatten, ist nicht großzügig sondern schlicht dadurch begründet, daß ja auch keinerlei Reiseleistung erbracht wird. Dadurch hat der Gast einen rechtlichen Anspruch auf die vollständige Rückerstattung des Reisepreises.

    Auch das zweite Angebot von 50% Preisermässigung für die nächste (noch zu buchende) AIDA Reise ist m.E. nicht sonderlich großzügig. Bedeutet dieses Angebot doch, daß Reisende, die nach dieser unangenehmen Erfahrung keine weitere Reise bei AIDA buchen möchten, quasi überhaupt keine Entschädigung erhalten. AIDA verspricht so eine pauschalisierte Entschädigung, macht diese aber von dem Buchen einer weiteren Reise abhängig (auch eine subtile Form der Kundenbindung).

    Eine wirklich faire Lösung wäre es erst dann, wenn AIDA Cruises seinen Kunden den Reisepreis z.B. zu 150% zurückerstatten würde (also einen 50% Aufschlag als Kompensation für den entstandenen Ärger und die entgangenen Urlaubsfreuden).

  • Treibstoffzuschlag bei AIDA Reisen

    • frequentcruiser
    • 12. Dezember 2007 um 02:04
    Zitat

    Original von Griffy
    [Weil lt. Gerichtsbeschlüsse und Gesetz der vereinbarte und abgeschlossene Reisepreis verbindlich ist und nichts nachgefordert werden kann.

    Das sieht das Bürgerliche Gesetzbuch aber etwas anders:


    Zitat

    § 651a BGB (Vertragstypische Pflichten beim Reisevertrag)

    Abs (4):
    1. Der Reiseveranstalter kann den Reisepreis nur erhöhen, wenn dies mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises im Vertrag vorgesehen ist und damit einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, die Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird.
    2. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam.
    3. § 309 Nr. 1 bleibt unberührt.

    Eine Preiserhöhung nach §651a BGB muss dem Reisenden also spätestens 21 Tage vor Beginn der Reise mitgeteilt werden, sonst ist sie unwirksam.

    Gleichzeitig gibt es für Verträge jeder Art eine 4-Monatsfrist:

    Zitat

    § 309 BGB (Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit)

    Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam

    1. (Kurzfristige Preiserhöhungen)
    eine Bestimmung, welche die Erhöhung des Entgelts für Waren oder Leistungen vorsieht, die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss geliefert oder erbracht werden sollen; dies gilt nicht bei Waren oder Leistungen, die im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen geliefert oder erbracht werden;

    Im Klartext bedeutet dies, daß AGBs eine Erhöhung des (Reise-)preises unter bestimmten Bedingungen vorsehen können, sofern zwischen Vertragsabschluss und Lieferung mehr als 4 Monate liegen.

  • Wichtiger Hinweis zur Anreise nach Dubai

    • frequentcruiser
    • 21. November 2007 um 12:38

    Es mag ja die meisten hier im Forum nicht direkt betreffen, aber ich möchte dennoch auf einen heute erschienenen Artikel in spiegel-online hinweisen, den Reisende in die Vereinigten Arabischen Emirate besser lesen sollten:

    [URL=http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,518409,00.html]klick hier[/URL]

  • Welche Kopfhörer für Audio/Video-System

    • frequentcruiser
    • 14. November 2007 um 12:12

    Ein Großteil der Flugzeugsitze weltweit sind mit diesem 3,5 mm doppelmono Anschluß ausgerüstet. Man ist auf der sicheren Seite, wenn man bei Reisen zu seinem Kopfhörer mit 3,5 mm Stereostecker noch einen doppelmono Adapter mitnimmt. Bei den meisten Noise Cancelling Headphones (z.B. Bose) gehört ein solcher Adapter daher auch zum Lieferumfang.

    Im Notfall gibt es die Teile auch bei Hama (klick hier). Allerdings halte ich den Preis von 5-10 Euro für das Teil schlicht zu teuer (bei Icelandair bekam man die Teile geschenkt: siehe Foto).

    [Blockierte Grafik: http://spima.de/test/headphoneplug.jpg]
    Adapter von Icelandair (made in china)

  • Privat Sauna mieten

    • frequentcruiser
    • 18. Oktober 2007 um 09:26

    Ich denke, daß jede Buchung (also auch die der Spa Suite für 4 Stunden) reservierungs- und abrechnungstechnisch immer auf eine Person läuft, d.h. auf die Person, auf deren Bordaccount die € 180,- auch später abgerechnet werden.

    Ob diese Person dann später die Spa Suite alleine besucht oder gemeinsam mit x Freunden/-innen ist buchungstechnisch irrelevant.


    Nachtrag: logischerweise bezieht sie das nur auf die reine Buchung der Spa Suite als Raum ... eventuelle Anwendungen dort werden sicherlich je Person berechnet.

  • An Bord per Handy erreichbar?

    • frequentcruiser
    • 8. Oktober 2007 um 21:42

    Einige Informationen zu Handybenutzung an Bord:

    1. Die Verfügbarkeit ab 12 Seemeilen:

    Logisch bucht sich das Handy immer in die stärkste vorhandene Funkzelle ein. Die Funkzelle(n) auf dem Schiff dürfen jedoch erst eingeschaltet werden, wenn das Schiff sich in internationalen Gewässern befindet. Befindet sich das Schiff im Hoheitsgebiet eines Landes, dann sind die Funkzellen auf dem Schiff schlicht deaktiviert (also für das Handy nicht vorhanden). Das Handy muss also garnicht wissen, wo sich das Schiff genau befindet.

    Interessant ist übrigens, daß die Funkzellen auf den Schiffen eine Art Multimode betreiben, d.h. sie können sowohl von CDMA als auch von GSM Handies gleichzeitig genutzt werden (allerdings nur im 1900 MHz Funkbereich). Man muss also ein Tri- oder Quadband Handy (oder auch ein amerikanisches GSM-Phone) verwenden. Ein europäisches Dual-Band Handy unterstützt nur die Frequenzbereiche 900 und 1800 MHz und findet daher auf den Schiffen kein Netz.


    2. Der Preis für das Roaming:

    Die Schiffsnetze werden meistens von speziellen maritimen Netzbetreibern unterhalten: z.B. betreibt Wireless Maritime Services das Netz Cellular at Sea auf vielen Fähren und Kreuzfahrtschiffen unterschiedlicher Reedereien. Wieviel das Roaming in diese Netze für eingehende bzw. abgehende Anrufe oder SMS kostet kann nur der eigene Netzprovider verbindlich mitteilen. Unterdem oben angegebenen Link ist u.a. auch eine Übersicht [klick hier], die zu den Preisseiten einzelner US-Amerikanischer Netzbetreiber verlinkt. Der billigste Betreiber dort war AT&T Wireless mit 2,49 USD/Minute, der teuerste T-Mobile US mit 4,99 USD/Minute. Wieviel die einzelnen Deutschen Provider für das Roaming berechnen, kann man nur bei diesen direkt erfragen.

  • Dusche der Behindertenkabine als Reisemangel?

    • frequentcruiser
    • 18. September 2007 um 01:41
    Zitat

    Original von karstengabriel
    SAVE WATER SHOWER TOGETHER

    Vor allem die Griffe an der Wand der Dusche sind sehr praktisch, wenn man beim gemeinsamen Duschen auf geniale Ideen kommt.

  • Promis an Bord der Aida?

    • frequentcruiser
    • 12. September 2007 um 23:13
    Zitat

    Original von Bonnie
    Und Freitag gehts ab auf Kreuzfahrt - na, wohin denn wohl? Auf eine unserer Aidas.

    Ich denke nicht, daß er bei der Wahl der Reederei frei entscheiden kann. Ich halte es durchaus für möglich, daß sein Sponsorenvertrag mit AIDA einen Passus enthält, der es ihm verbietet, auf Schiffen von Konkurrenten zu fahren. Immerhin ist Aida Cruises ja auch schon fleissig dabei, seine bevorstehende Kreuzfahrt pressetechnisch auszuschlachten.

    Nachtrag: siehe hierzu AIDAs Pressemeldung vom 9. September: klick hier

  • Privat Sauna mieten

    • frequentcruiser
    • 9. September 2007 um 14:54
    Zitat

    Original von Babsi
    Die Anmietung kostet 180 EUR, da steht nichts von p.P.

    Das klingt bereits wesentlich sinnvoller.

    Danke für die Auskunft.

  • Privat Sauna mieten

    • frequentcruiser
    • 9. September 2007 um 14:26

    € 180,- p.P. bedeutet aber auch, daß ich nur 180 Euro bezahle, wenn ich sie alleine anmiete. Und es bedeutet ebenso, daß ich 720 Euro bezahlen muss, wenn ich sie für 4 Personen anmiete. Und all das klingt ausgesprochen unlogisch (zumindest für mich), denn es geht ja um die Räumlichkeit und nicht um die eventuell dazugebuchten Anwendungen.

    Oder steht bei den € 180,- p.P. irgendwo kleingedruckt dahinter, daß sich dieser Preis ausschließlich auf eine Anmietung durch 2 Personen bezieht?

  • Privat Sauna mieten

    • frequentcruiser
    • 9. September 2007 um 13:49
    Zitat

    Original von Fanfan
    Verwöhnhighlights speziell auf AIDAdiva
    „GANZ PRIVAT – Die Spa Suite”
    4 Std
    180,00 € p.P.

    Allein, mit Ihrem oder Ihrer Liebsten. Oder mit den Freundinnen.


    Mir ist die Preisphilosophie für die Spa Suite nicht nachvollziehbar.

    Wieso werden die 180 Euro für die Spa Suite pro Person fällig?

  • RCCL Reisebericht

    • frequentcruiser
    • 3. September 2007 um 23:59
    Zitat

    Original von Pepe
    Die gossen Schiffe kommen nicht in jeden Hafen,
    Keine deutschen Schiffe.

    @ Pepe

    Auch da gilt: des einen Uhl ist des anderen Nachtigall.

    Abgesehen davon, daß die AIDAs ja bekanntlich auch keine deutschen Schiffe sind, so nehme ich trotzdem an, daß Du damit Schiffe meinst, die deutschsprachig sind bzw. überwiegend im deutschsprachigen Raum vermarktet werden.

    Und genau da sehe ich den Vorteil der großen US-Schiffe. Deutsche habe ich tagaus, tagein um mich herum, da genieße ich im Urlaub die weitgehende Abwesenheit dieser bisweilen recht nervigen Spezies.

    @ istvan...

    Du hast bei der Aufzählung den Punkt 8 vergessen:

    8. Sie haben die schönere Kabinen.

    [Blockierte Grafik: http://spima.de/test/navigator_rs.jpg]
    Kabine #1620 auf den Schiffen der Voyager Klasse

  • Funkuhr aufm Schiff?

    • frequentcruiser
    • 2. September 2007 um 18:52

    Die Frage im Thread war ja nicht, ob man im Urlaub (ich bervorzuge immernoch diese Schreibweise) eine Uhr benötigt, sondern vielmehr, ob eine Funkuhr in der Karibik funktioniert oder nicht.

  • Funkuhr aufm Schiff?

    • frequentcruiser
    • 2. September 2007 um 04:32

    Zunächst mal wird das vom Sender DCF77 in Mainflingen (bei Frankfurt/Main) auf Längstwelle 77,5 kHz ausgestrahlte Zeitsignal (mit dem eigentlich alle hiesigen Funkuhren synchronisiert werden), definitiv in der Karibik nicht zu empfangen sein. Offizielle Informationen zur Reichweite von DCF77 gibt es hier.

    Umgekehrt wird zwar der US-Amerikanische Zeitzeichensender WWV, der von Fort Collins Colorado aus sendet, in der Karibik empfangbar sein. Dieser sendet jedoch ein gänzlich anderes Zeittelegramm und zudem noch auf anderen Frequenzen wie DCF77. Technische Spezifikationen zu WWV findet der interessierte Leser hier. Wer das Signal dieses Senders einmal hören will, kann dies auch telefonisch unter der Telefonnummer 001-303-499-7111 tun (Achtung: Ferngespräch in die USA !!!)

    Anders gesagt: eine in Deutschland gekaufte (und für den Betrieb in Europa konzipierte) Funkuhr wird in den USA oder in der Karibik nicht synchronisiert und läuft daher - wie eine normale Quarzuhr - eigenständig (aber deutlich ungenauer) weiter.


    Wer es gerne weltweit genau hat, kann als Alternative zur Funkuhr einen kleinen GPS Empfänger verwenden (z.B. von Garmin, Magellan, etc). Dieser liefert nicht nur die exakte Position, die Bewegungsrichtung und -geschwindigkeit sondern ganz nebenbei auch die exakte Zeit, wobei er ständig durch die von den GPS Satelliten empfangenen Signale synchronisiert wird. Das ganze Funktioniert in Europa ebenso wie in den USA und natürlich auch in der Karibik.

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