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  • AIDA - neuer TV Spot

    • frequentcruiser
    • 21. Januar 2008 um 18:46

    Offenbar ist mein Sinn von Humor nicht mit dem der AIDA Werbestrategen kompatibel.
    Nehmen wir mal das Beispiel "Umbuchen":

    Ein Typ mitte dreissig tanzt mit gutaussehender Frau.
    Die Frau bucht während des Tanzens auf einen anderen Tänzer um.
    Erster Typ tanzt am Ende des Spots alleine.

    a) wo bitteschön soll das ganze komisch sein ?

    b) der männliche Zuschauer lernt, daß Ihm auf AIDA Schiffen vermutlich die Frau ausgespannt wird !

    c) warum sollte der Zuschauer nach dem Spot motiviert sein, AIDA zu buchen ?


    Ich bitte höflich um Aufklärung.

  • AIDAaura Transatlantik Tour abgesagt

    • frequentcruiser
    • 18. Januar 2008 um 16:10

    @ Spinne

    Ich hatte das Beispiel mit der von Celebrity Cruises geleisteten Entschädigungen anlässlich des Ausfalls der Millennium bereits am 24. Dezember auf Seite #20 dieses Threads geschildert:

    Zitat


    Ein ähnlich gelagerten Fall, der sich vor etwa 6 Monaten ereignete:

    Während einer Reise, die am 30. Juni 2007 begann, hatte die Millennium einen Schaden am Antrieb und musste die Reise daraufhin unterbrechen. Auch die Folgereise am 14. Juli musste wegen des Schadens komplett abgesagt werden.

    Celebrity Cruises hat den Kunden beider Reisen nicht nur den vollen Reisepreis zurückerstattet, sondern zusätzlich eine Gutschrift in Höhe von 100% des Reisepreises der ausgefallenen Reise zur Anrechnung auf eine spätere Reise gewährt. Anders formuliert: die ausgefallene Reise wurde nicht nur vollsträndig zurückerstattet, sondern der Kunde bekam zusätzlich eine gleichwertige Reise geschenkt.

  • AIDA - neuer TV Spot

    • frequentcruiser
    • 15. Januar 2008 um 12:15
    Zitat

    Original von Tinetatz
    ... Aufmerksamkeit zu erregen und im Gespräch zu bleiben ... ob nun hier oder anderorts... Tatsache ist, der Spot - ob man ihn nun versteht oder nicht - sorgt zumindest für Gesprächsstoff ...


    Hier (gemeint ist das Forum) sorgt der Spot natürlich für Gesprächsstoff, da AIDA das verbindende Element ist.

    Aber draussen (im realen Leben) wird über den AIDA-Spot ebensowenig gesprochen, wie über Spots von Karlsberg Bier, American Express, Dell Computer oder Knorr Suppenwürfel.

  • AIDA - neuer TV Spot

    • frequentcruiser
    • 15. Januar 2008 um 11:48

    Nachdem der Spot gestern einige male im Fernsehen zu sehen war bezweifele ich stark, daß beim normalen Fernsehzuschauer die gewünschte Wirkung durch die Spots erreicht wird.

    Selbst die Botschaft. daß bestimmte Begriffe aus dem Reisebusiness (Check-In, Umbuchen, Last Minute, etc.) bei AIDA ganz neue Bedeutungen bekommen können, ist nicht sonderlich witzig dargestellt. Man muss ja bei der Bewertung dieser Spots vom durchschnittlichen Fernsehzuschauer ausgehen, der zunächst überhaupt keine Beziehung zum Produkt AIDA hat. Und ob ebendieser Zuschauer nach dem Spot den Drang verspürt, zum Reisebüro zu gehen und AIDA zu buchen, möchte ich bezweifeln (auf eingefleischte AIDA-Fans mag der Spot natürlich eine völlig andere Wirkung haben).


    Daß es auch anders geht, möchte ich mit den zwei folgenden Links illustrieren:

    Der erste Spot von NCL zeigt in 30 Sekunden stark überzogen aber unmissverständlich den Unterschied zwischen der klassischen Kreuzfahrt und dem von NCL propagierten freestyle Konzept. Und man muss den Spot nur einmal sehen um die Botschaft zu verstehen:

    Youtube: Spot von NCL

    Der zweite Spot von Disney Cruises ist wohl aufgrund seiner Länge eher in Kinos gezeigt worden und richtet sich primär an amerikanische Familien. Aber dieser Spot ist ein gutes Beispiel, wie ein einziger Spot absolute Lust auf eine Kreuzfahrt erzeugen kann:

    Youtube: Spot von Disney Cruises

  • Altersbeschränkungen

    • frequentcruiser
    • 6. Januar 2008 um 23:29
    Zitat

    Original von AndreadoriA
    an Bord gilt das allgemeine deutsche Jugendschutzgesetz ...


    Das wage ich zu bezweifeln.

    Der Geltungsbereich des JuSchG ist das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Damit es auf Schiffen Gültigkeit hat, müssten diese unter Deutscher Flagge fahren.

  • AIDAaura Transatlantik Tour abgesagt

    • frequentcruiser
    • 3. Januar 2008 um 17:03

    ... ausserdem können bei Verhandlungen deutlich bessere Ergebnisse realisiert werden, wenn man gleichzeitig ein Stillschweigen über diese vereinbart.

  • AIDAaura Transatlantik Tour abgesagt

    • frequentcruiser
    • 27. Dezember 2007 um 21:53

    Ganz einfach ... weil Aida trotz des Ausfalls immernoch versucht, so viel wie möglich aus seinen Kunden herauszuholen. Man hat zuerst den Rahm von oben abgeschöpft ... und nun muss man versuchen, die inzwischen wieder freien Aura Schiffskapazitäten eben mit Magermilch wieder zu füllen.

    Als ich vor einigen Tagen schrieb, daß die gebotenen Entschädigungen lächerlich niedrig seien, wurde mir und einigen anderen ja Gier vorgeworfen. Jetzt merken die (nicht-so-gierigen) Kunden, daß AIDA sie trotz Schiffsausfall dezent über den Tisch gezogen hat.

    Pech für die Kuh Elsa.

  • AIDAaura Transatlantik Tour abgesagt

    • frequentcruiser
    • 26. Dezember 2007 um 17:22
    Zitat

    Original von Wolfgang

    Überweisung wäre doch einfacher gewesen. Konto ist ja bekannt.

    Löse ich den Scheck ein, bin ich mit der Auflösung einverstanden.


    1. Woher sollte AIDA die Bankverbindung seiner Kunden kennen ?

    2. Ob mit der Einlösung des Schecks automatisch ein Verzicht auf weitere Forderungen verbunden ist, hängt m.E. davon ab, welcher Text im Begleitschreiben des Schecks formuliert ist.

    In jedem Fall kann der Scheck "unter Vorbehalt" eingelöst werden, indem man dem Scheckaussteller (schriftlich) mitteilt, daß durch die Einlösung des Schecks keine Erklärung über die Annahme irgendwelcher Vergleichsangebote oder Vertragsauflösungen abgegeben wird.

    Siehe dazu auch hier.

    Im Zweifelsfall sollte sich jeder an den Anwalt seines Vertrauens wenden.

  • AIDAaura Transatlantik Tour abgesagt

    • frequentcruiser
    • 26. Dezember 2007 um 13:52
    Zitat

    Original von Kiwi

    4 Leistungsänderungen
    4.1 ..., soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. ...

    Kiwi

    AGB Punkt 4.1 greift keinesfalls, da es sich ja um einen Totalausall der Reise handelt, der mit Sicherheit eine erhebliche Änderung der Reise darstellt.


    Nachtrag:

    Aber vielleicht hilft ja dieser Link weiter (und dort die unteren beiden Punkte in dem gelben Kasten unter "nach der Reise"): Klick hier

  • AIDAaura Transatlantik Tour abgesagt

    • frequentcruiser
    • 26. Dezember 2007 um 13:20

    Bei anderen Reedereien (NCL, RCCL, ...) sind ab 29. und 30 Dezember noch einige Schiffskapazitäten in der Karibik frei (z.B. ab Miami oder Ft. Lauderdale). Auch Flüge nach Miami sind noch bei vielen Fluglinien erhältlich, wobei allerdings der Rückflug am Ende der ersten Januarwoche aufgrund der hohe Nachfrage recht teuer ist. Wer seinen Rückflug auf den 8. Januar verschiebt, kann einen deutlich günstigeren Preis bekommen.

  • AIDAaura Transatlantik Tour abgesagt

    • frequentcruiser
    • 25. Dezember 2007 um 15:11

    Ein Vertrag zwischen zwei Vertragspartnern regelt ja nicht nur, welche Ware oder welche Leistung zu welchem Preis geliefert wird. Vielmehr soll der Vertrag ja auch beiden Vertragspartnern eine Sicherheit über die Erfüllung desselben geben.

    Bei einem Reisevertrag ist dies nicht anders. Der Kunde verlässt sich darauf, daß der Reiseunternehmer die zugesagte Reiseleitung liefert und ebenso verlässt sich das Reiseunternehmen darauf, daß der Kunde die gebuchte Reise auch bezahlt und antritt.

    Tritt der Kunde kurzfristig von seiner Reise zurück, dann wird zwar der Reisepreis (sofern bereits bezahlt) an den Kunden zurückerstattet. Der Reiseunternehmer berechnet dem Kunden aber dafür eine Konventionalstrafe (genannt Stornogebühr). Die Höhe dieser Konventionalstrafe ist vom Zeitpunkt der Reiseabsage abhängig und beträgt bei AIDA im Falle des Nichterscheines zur Reise am Tage des Reisebeginns 90% des vereinbarten Reisepreises.

    Bei der aktuellen Absage der TA Reise haben wir es nun mit dem umgekehrten Fall zu tun. Der Reiseteilnehmer verlässt sich auf die Lieferung der gebuchten Reiseleistung aber der Vertragspartner (das Reiseunternehmen) liefert die Reiseleistung kurzerhand nicht.

    Warum sollte sich der enttäuschte Kunde einfach mit der Rückzahlung des Reisepreises zufrieden geben? Schließlich hat auch er Geld (z.B. für die Anreise) und Urlaubstage (die bekanntlich nicht unbegrenzt zur Verfügung stehen) in die Reise investiert, die er nun zuhause (quasi ungenutzt) absitzen muss. Wieso kassiert AIDA beim Ausfall des Kunden satte 90% des Reisepreises als Konventionalstrafe aber im umgekehrten Fall soll der Kunde völlig leer ausgehen ???


    Natürlich steht es jedem Reiseteilnehmer frei, auf eine angemessene Entschädigung zu verzichten.


    P.S.: unter höherer Gewalt versteht man Unruhen, Kriege, Erdbeben oder Flutkatastrophen, in bestimmten Fällen auch Streiks. Die technische Instandhaltung eines Flugzeugs oder eines Schiffs jedoch gehört zu dem unmittelbaren Aufgabenbereich des Betreibers. Technische Defekte werden daher nicht als höhere Gewalt eingestuft (selbst dann, wenn das Flugzeug oder Schiff regelmässig gewartet wurde).

  • AIDAaura Transatlantik Tour abgesagt

    • frequentcruiser
    • 24. Dezember 2007 um 21:25
    Zitat

    Original von utensi
    Hi
    Ich meinte wie lange hat man Zeit um weitere Ansprüche geltend zu machen ?bevor es zu späht ist


    Siehe: klick hier im Abschnitt Ausschlussfrist.

  • AIDAaura Transatlantik Tour abgesagt

    • frequentcruiser
    • 24. Dezember 2007 um 20:04
    Zitat

    Original von uiuiui7
    Hm, schon mal was von einer Reiserücktrittsversicherung gehört?

    Was bitteschön hat denn eine Reiserücktrittsversicherung mit Fällen zu tun, in denen eine Reise vom Reiseveranstalter abgesagt wird?

    Garnichts.

  • AIDAaura Transatlantik Tour abgesagt

    • frequentcruiser
    • 24. Dezember 2007 um 19:36

    Ich hatte bereits vor einigen Tage in diesem Thread vermerkt, daß ich das Angebot von AIDA für absolut nicht ausrechend halte und ich bin auch noch heute dieser Meinung:


    Angenommen jemand bucht (und bezahlt) eine TA für EUR 3000,- p.P. und erscheint am Abreisetag nicht am Hafen. In diesem Fall wird AIDA Cruises ohne mit der Wimper zu zucken eine Stornogebühr von 90% des Reisepreises berechnen. Dabei ist es AIDA Cruises völlig egal, aus welchem Grund der Gebuchte nicht zur Reise erschienen ist (ob er einfach keine Lust zur Reise hatte, ob er das Reisedatum verpennt hat, oder ob seine Großmutter sterbend im Krankenhaus liegt, völlig egal). AIDA ist schließlich weder Mutter Theresa noch die Heilsarmee sondern ein knallhart operierendes und kalkulierendes Reiseunternehmen.

    Dem nicht erscheinenden Reisenden wird zwar der eigentliche Reisepreis zurückerstattet, aber vorher wird AIDA Cruises die Stornogebühr von der Summe abziehen. Von den ursprünglich eingezahlten EUR 3000,- p.P. wird der Nichterscheinende also gerade mal den kläglichen Rest in Höhe von EUR 300,- p.P. zurückerhalten.


    Und nun zum aktuellen Fall der abgesagten Reise auf der AIDAaura:

    AIDA Cruises glaubt tatsächlich, es reiche aus, seinen Kunden kurzfristig den Totalausfall der Reise (aus technischen Gründen) zu erklären und einfach den geleisteten Reisepreis zurückzuerstatten. Gleichzeitig wird ein 50%-iger Nachlass auf eine zukünftige (irgendwann zu buchende) Reise in Aussicht gestellt. Also ich halte dieses Angebot schlichtweg für absolut lächerlich.

    Diejenigen, die am 5. Januar eine Karibikreise ab Aruba antreten wollen, werden noch schlechter gestellt. Sie erhalten ebenfalls den Reisepreis zurück und darüberhinaus als Kompensation lediglich einen on-board Credit in Höhe von läppischen EUR 200,-.


    Erstens:

    Daß AIDA den eigentlichen Reisepreis sofort zurückerstattet ist ja logisch, denn schließlich wird ja auch die von AIDA vertraglich zugesagte Reiseleistung nicht erbracht. Eine weitere sofortige Zahlung an den Reisenden für den Ausfall des Schiffes (vergleichbar mit einer Stornogebühr) will AIDA jedoch nicht leisten.

    Zweitens:

    Der angebotene Rabatt in Höhe von 50% auf eine zukünftige Reise ist lächerlich, denn wer nach dieser herben Enttäuschung keine weitere AIDA Reise antreten will, der geht völlig leer aus. Und auch derjenige, der irgendwann eine solche Reise antreten wird, erhält den Rabatt auch erst zu dem Zeitpunkt der zukünftigen Reise und nicht jetzt. Genau genommen wird dem heute enttäuschten Kunden zu keinem Zeitpunkt irgendeine Kompensation ausgezahlt sondern sie wird immer nur mit irgendwelchen Reisen in der Zukunft verrechnet. (Der enttäuschte Kunde wird quasi gezwungen, eine weitere Reise zu buchen, damit er für die ausgefallene Reise überhaupt eine kleine Kompensation bekommt).

    Drittens:

    Sagt ein Kunde seine Karibikreise ab Aruba 14 Tage vor Reisebeginn ab, dann muss er 75% des Reisepreises als Stornogebühr sofort bezahlen. Aida glaubt hingegen, sie könnten ihre Kunden mit lumpigen 200 Euro onboad Credit abfinden und die auch erst dann, wenn der Kunde eine zukünftige AIDA Reise antritt.

    Viertens:

    Ich habe etwas recherchiert, ob es ähnliche Fälle in der Vergangenheit gab und wie bei diesen die Kunden für ausgefallene Schiffsreisen kompensiert wurden. Ich stieß dabei auf einen ganz ähnlich gelagerten Fall, der sich vor etwa 6 Monaten ereignete:

    Während einer Reise, die am 30. Juni 2007 begann, hatte die Millennium einen Schaden am Antrieb und musste die Reise daraufhin unterbrechen. Auch die Folgereise am 14. Juli musste wegen des Schadens komplett abgesagt werden.

    Celebrity Cruises hat den Kunden beider Reisen nicht nur den vollen Reisepreis zurückerstattet, sondern zusätzlich eine Gutschrift in Höhe von 100% des Reisepreises der ausgefallenen Reise zur Anrechnung auf eine spätere Reise gewährt. Anders formuliert: die ausgefallene Reise wurde nicht nur vollsträndig zurückerstattet, sondern der Kunde bekam zusätzlich eine gleichwertige Reise geschenkt.

  • AIDAaura Transatlantik Tour abgesagt

    • frequentcruiser
    • 23. Dezember 2007 um 16:06

    Es gibt eine private Webcam in Genua, die Richtung Werftgelände schaut (mit zwei unterschiedlichen Brennweiten / vermutlich Mobotix), aber da ist bis jetzt nur ein Carnival Schiff zu sehen.

    Link zur Webcam

    (Bild wird alle 5 Minuten aktualisiert)


    Nachtrag: zur leicheren Orientierung hier ein Blick mit Google Maps auf die Lage der Fincantieri Docks ([URL=http://maps.google.de/maps?f=q&hl=de…2,0.042744&z=15]klick hier[/URL]) etwa in der Bildmitte.
    Ein Schiff, das in einem der zwei großen Trockendocks eindockt, müsste dabei auf dem Webcambild deutlich zu erkennen sein.

  • AIDAaura Transatlantik Tour abgesagt

    • frequentcruiser
    • 21. Dezember 2007 um 22:22

    Die Frage ist ja, ob der Reiseveranstalter den Umstand des Ausfalles zu vertreten hat oder nicht. Immerhin ist es ja das vom Reiseveranstalter bereitzustellende Schiff, das einen Defekt hat (und das unmittelbar nach einem Werftaufenthalt).


    Ausserdem erinnere ich an den Unfall, der im Januar 2006 in Florida bei der Queen Mary 2 passierte:

    Kurz erinnert: beim Auslaufen aus Port Everglades war einer der Propeller mit dem Hafenbecken in Kontakt gekommen und war beschädigt. Dadurch konnte auf dem Rest der Kreuzfahrt einer der vier Antriebe nicht mehr genutzt werden und das Schiff fuhr dadurch langsamer, als geplant. Schließlich mussten vier Zwischenhäfen ("Ports of call") ausgelassen werden.

    Zunächst bot die Reederei eine Rückzahlung von 50% des Reisepreises an. Die Passagiere opponierten erfolgreich. Schließlich sah das Angebot der Reederei wie folgt aus:

    Die Passagiere hatten die Wahl zwischen
    a) Rückzahlung des vollen Reisepreises
    oder
    b) Rückzahlung von 50% des Reisepreises plus 70% Rabatt auf die nächste Cunard Kreuzfahrt.
    Und das, obwohl die Kreuzfahrt damals tatsächlich stattgefunden hatte.

    Im aktuellen Fall ist die Reise ja komplett ausgefallen, also ein ungleich größerer Verlust für die Reisenden als bei dem genannten Beispiel.


    Und letztendlich gehören Cunard und AIDA Cruises ja bekanntlich zum selben Mutterkonzern.

  • AIDAaura Transatlantik Tour abgesagt

    • frequentcruiser
    • 21. Dezember 2007 um 22:02
    Zitat

    Original von Vampy
    Für einen ausgefallenen Flug bekommt man auch nicht mehr als den Flugpreis als Entschädigung im üblichen Fall.

    Ausgefallene Flüge sind auch an der Tagesordnung und wohl kaum mit kurzfristig ausgefallenen 14-tägigen Kreuzfahrten zu vergleichen.

    Ausserdem erinnere ich an die Entschädigungen, die Cunard im Januar 2006 an die Gäste der Queen Mary 2 gezahlt hat.

  • AIDAaura Transatlantik Tour abgesagt

    • frequentcruiser
    • 21. Dezember 2007 um 20:07

    Also ich lese hier schon den ganzen Tag, daß man wegen des Ausfalls der Reise nicht auf AIDA Cruises sauer sein dürfe (oder könne), denn diese hätten den Ausfall des Schiffes schließlich nicht zu verantworten.

    Also das sehe ich etwas anders.

    Im Falle eines Schadens, der durch einen "Act of God" hervorgerufen wurde (also durch unvorhersehbares Wetter, Unruhen, Krieg, etc.), kann man die Reederei schwerlich verantwortlich machen. Ein solcher Schaden liegt im heutigen Fall aber offensichlich nicht vor. In allen anderen Fällen ist ausschließlich die Reederei (als Betreiber des Schiffes) für dessen Ausfälle in der alleinigen Haftung.

    Das Schiff befand sich bekanntlich zur Wartung in Genua und bei der Passage nach Mallorca (also unmittelbar danach) wurde ein Schaden am Antrieb bemerkt. Ganz offensichtlich handelt es sich also nicht um höhere Gewalt sondern um einen Schaden der während des Werftaufenthaltes entstanden ist (oder zumindest seine Ursache im vorherigen Wertaufenthalt hat).

    In diesem Falle ist ausschließlich AIDA Cruises gegenüber seinen Gästen in der Verpflichtung. Das Angebot, den Reisepreis vollständig zurückzuerstatten, ist nicht großzügig sondern schlicht dadurch begründet, daß ja auch keinerlei Reiseleistung erbracht wird. Dadurch hat der Gast einen rechtlichen Anspruch auf die vollständige Rückerstattung des Reisepreises.

    Auch das zweite Angebot von 50% Preisermässigung für die nächste (noch zu buchende) AIDA Reise ist m.E. nicht sonderlich großzügig. Bedeutet dieses Angebot doch, daß Reisende, die nach dieser unangenehmen Erfahrung keine weitere Reise bei AIDA buchen möchten, quasi überhaupt keine Entschädigung erhalten. AIDA verspricht so eine pauschalisierte Entschädigung, macht diese aber von dem Buchen einer weiteren Reise abhängig (auch eine subtile Form der Kundenbindung).

    Eine wirklich faire Lösung wäre es erst dann, wenn AIDA Cruises seinen Kunden den Reisepreis z.B. zu 150% zurückerstatten würde (also einen 50% Aufschlag als Kompensation für den entstandenen Ärger und die entgangenen Urlaubsfreuden).

  • Treibstoffzuschlag bei AIDA Reisen

    • frequentcruiser
    • 12. Dezember 2007 um 02:04
    Zitat

    Original von Griffy
    [Weil lt. Gerichtsbeschlüsse und Gesetz der vereinbarte und abgeschlossene Reisepreis verbindlich ist und nichts nachgefordert werden kann.

    Das sieht das Bürgerliche Gesetzbuch aber etwas anders:


    Zitat

    § 651a BGB (Vertragstypische Pflichten beim Reisevertrag)

    Abs (4):
    1. Der Reiseveranstalter kann den Reisepreis nur erhöhen, wenn dies mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises im Vertrag vorgesehen ist und damit einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, die Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird.
    2. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam.
    3. § 309 Nr. 1 bleibt unberührt.

    Eine Preiserhöhung nach §651a BGB muss dem Reisenden also spätestens 21 Tage vor Beginn der Reise mitgeteilt werden, sonst ist sie unwirksam.

    Gleichzeitig gibt es für Verträge jeder Art eine 4-Monatsfrist:

    Zitat

    § 309 BGB (Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit)

    Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam

    1. (Kurzfristige Preiserhöhungen)
    eine Bestimmung, welche die Erhöhung des Entgelts für Waren oder Leistungen vorsieht, die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss geliefert oder erbracht werden sollen; dies gilt nicht bei Waren oder Leistungen, die im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen geliefert oder erbracht werden;

    Im Klartext bedeutet dies, daß AGBs eine Erhöhung des (Reise-)preises unter bestimmten Bedingungen vorsehen können, sofern zwischen Vertragsabschluss und Lieferung mehr als 4 Monate liegen.

  • Wichtiger Hinweis zur Anreise nach Dubai

    • frequentcruiser
    • 21. November 2007 um 12:38

    Es mag ja die meisten hier im Forum nicht direkt betreffen, aber ich möchte dennoch auf einen heute erschienenen Artikel in spiegel-online hinweisen, den Reisende in die Vereinigten Arabischen Emirate besser lesen sollten:

    [URL=http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,518409,00.html]klick hier[/URL]

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