Sieh es doch einfach aus der Sicht Deiner "jugendlichen Kinder" (O-Ton). Die finden es vielleicht ganz praktisch, wenn die Alten nicht direkt nebenan wohnen ...
Beiträge von frequentcruiser
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Zitat von diddi4
Und so nebenbei, wenn ein Koffer bei einem Inlandsflug nicht mitkommt, liegt das in erster Linie nicht an der Airline, sondern am Bodendienstleister.
Das kann dem Kunden ziemlich egal sein.
Der Kunde hat einen Beförderungsvertrag mit der Airline. Und wenn die Airline unqualifizierte Subunternehmer einsetzt, dann fällt das auf die Airline zurück.
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... siehe Tweet von Frank Elstner von heute (22. Juli 2017) 19:14 Uhr:
Nachtrag: wobei es bei Jan Josef Liefers vor 14 Tagen auch nicht optimal lief:
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Und allen, die immernoch auf die Businessclass von airberlin schwören, empfehle ich den vor wenigen Minuten bei stern.de erschienenen Artikel von Florian Güßgen:
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Hmmm ... ich überlege gerade, welche Auswirkungen das Urteil des BGH vom 18.07.2017 haben könnte:
Durch das Urteil wurde ja bestätigt, dass die "Sofortüberweisung" als einziges kostenfreies Zahlungsmittel für den Verbraucher unzumutbar sei.
ZitatAlles anzeigenBürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten(1) ...
(2) ...
(3) ...(4) Eine Vereinbarung, durch die ein Verbraucher verpflichtet wird, ein Entgelt dafür zu zahlen, dass er für die Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten ein bestimmtes Zahlungsmittel nutzt, ist unwirksam, wenn
1. für den Verbraucher keine gängige und zumutbare unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit besteht oder
2. das vereinbarte Entgelt über die Kosten hinausgeht, die dem Unternehmer durch die Nutzung des Zahlungsmittels entstehen.(5) ...
(6) Ist eine Vereinbarung nach den Absätzen 3 bis 5 nicht Vertragsbestandteil geworden oder ist sie unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Sollte also ein Anbieter als einzige kostenfreie Zahlungsmöglichkeit lediglich die "Sofortüberweisung" zulassen (welche ja nach dem BGH Urteil unzumutbar ist), dann ist nach § 312a BGB Absatz 4 die Vereinbarung, nach welcher der Verbraucher für die Nutzung bestimmter Zahlungsmittel ein Entgelt zu zahlen hat, unwirksam.
Mit anderen Worten: wer in solchen Fällen mit der Kreditkarte bezahlt hat und dafür einen (prozentualen) Aufschlag bezahlen musste, könnte diesen Aufschlag jetzt unter Hinweis auf o.a. Urteil zurückfordern, da ja die entsprechende Vereinbarung nach § 312a BGB Absatz 4 unwirksam ist.
Hinweis: dieser Text stellt keine Rechtsberatung dar !!!
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@ diddi4
Bist Du ganz sicher, dass du wirklich PayDirekt meinst, und nicht vielmehr giropay ?
Bei giropay wird eine Zahlung (wie bei sofortüberweisung) über die normalen Zugangsdaten des Onlinebanking abgewickelt, nur dass man bei giropay mit den gleichen Servern verbunden ist, über die auch das Onlinebanking der eigenen Bank läuft.
Zu giropay muss man sich auch nicht explizit anmelden, sondern man kann es einfach nutzen, sobald man (von seiner -an giropay teilnehmenden- Bank) zum Onlinebanking freigeschaltet ist. giropay wird derzeit von Postbank, Comdirect, Sparkassen, Genossenschaftsbanken u.a. angeboten.
PayDirekt ist dagegen eher als Alternativangebot deutscher Banken und Sparkassen zum amerikanischen PayPal anzusehen. Daher wohl auch der ähnliche Name.
Will man PayDirekt nutzen, muss man sich zunächst über das Onlinebanking der eigenen Bank bei PayDirekt anmelden. Für Zahlungen benutzt man dann aber eigene PayDirekt Zugangsdaten.
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Zitat von islandhopper
Genau DAS ist die Transaktionsgebühr bei der Urlaubskasse aktuell NICHT - weil kein gängiges und zumutbares kostenfreies Zahlungsmittel angeboten wird!
Siehe Begründung aus der Rechtsprechung:Urteil LG Frankfurt vom 24.06.2015 - Az.: 2-06 O 458/14
Leider ist dieses Urteil nie rechtskräftig geworden, denn die Beklagte hatte dagegen Revision eingelegt.
Im nächstinstanzlichen Urteil hat das OLG Frankfurt am Main in dieser Sache (leider) genau entgegengesetzt entschieden:
Das OLG verneinte einen Rechtsverstoß, wenn als einzige kostenlose Möglichkeit der Bezahlung Sofortüberweisung angeboten wird.Urteil OLG Frankfurt vom 24.08.2016 - Az.: 11 U 123/15
Urteilstext: klick hier
Nachtrag:
Gegen die Entscheidung des OLG Frankfurt ist Revision beim BGH eingelegt worden (Az.: KZR 39/16).
Warten wir also das Urteil des Bundesgerichtshofes ab.Zweiter Nachtrag am 19. Juli 2017:
Der Bundesgerichtshof hat gestern das Urteil des OLG Frankfurt vom 24.08.2016 ausser Kraft gesetzt und damit das ursprüngliche Urteil des LG Frankfurt vom 24.06.2015 bestätigt. Damit gilt: Es ist einem Kunden nicht zumutbar, wenn die "Sofortüberweisung" als einzige kostenfreie Zahlungsmethode angeboten wird.
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Was auf meinen Konten genau passiert, geht nach meinem Verständnis nur mich und meine Bank etwas an.
Jeder, der Sofortüberweisung nutzt (wobei bereits eine einmalige Zahlung über Sofortüberweisung ausreicht), gibt einer Firma (nämlich der SOFORT GmbH, München) sowohl die Erlaubnis als auch die technische Möglichkeit, einen kompletten und umfassenden Einblick auf alle Konten (Girokonten, Sparkonten, Tagesgeldkonten, Kreditkartenkonten, usw.) zu nehmen.
Mit anderen Worten:
alles was Du im Onlinebanking Deiner Bank sehen kannst (Kontostände, Gehaltseingänge, Gutschriften, Lastschriften, Barabhebungen, POS-Zahlungen, bis hin zu gewährten Überziehungsrahmen und Kreditkartenlimiten) weiss nach einer einmaligen Zahlung über Sofortüberweisung auch die SOFORT GmbH.
Ganz abgesehen vom rechtlichen Aspekt - nämlich dass die AGBs meiner Hausbank eine Weitergabe der Zugangsdaten für das Onlinebanking an Dritte ausdrücklich untersagt -, würde es mich persönlich erheblich stören, wenn ein Dritter Zugang zu allen diesen bankinternen Daten hätte.
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Wie in einem Artikel der Bangkok Post heute zu lesen war, beabsichtigt die thailändische Regierung die Regelung aufzuheben, nach der nur thailändische Staatsbürger als Tourguide in Thailand arbeiten dürfen. Die Association of Confederation of Thailand Tourist Guides (ACTG) hat allerdings gegen die geplante Öffnung protestiert.
Quelle: klick hier
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Aida sagt doch auf seiner Homepage bezüglich der An- und Abreise bei einer Premium Buchung ganz unmissverständlich:
ZitatFür AIDA Reisen mit internationalem An- und Abreisepaket ist das AIDA Rail&Fly Ticket inklusive.
Mit anderen Worten: Das Rail&Fly Ticket ist im Reisepreis enthalten, sofern man als Premium Bucher das An- und Abreisepaket zu seiner Aida Reise bucht."internationales An- und Abreisepaket" ist etwas anderes als "internationale An- und Abreise".
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Zitat von KathrinP
der Reisetermin ist vom 13.02.18 bis 27.02.18
Ich hab eben mal eine Buchungsanfrage Frankfurt/Bangkok und zurück für den 12. und 27. Februar 2018 bei Qatar Airways durchgeführt. Ich weiss natürlich nicht, ob die Ankunftszeit in Bangkok (13:20 Uhr) nicht zu spät für Einschiffung in Laem Chabang am selben Tag ist. Ich wollte damit nur zeigen, dass man Flüge nach Bangkok im Februar 2018 schon jetzt für knapp 500,- Euro p.P. buchen kann. -
Ich kenne das genaue Reisedatum Deines Pauschalangebotes nicht, aber ein Flug von Frankfurt nach Bangkok in Economy via Dubai, Abu Dhabi oder Doha (d.h. mit Emirates, Etihad oder Qatar Airways) im Februar 2018 (d.h. ausserhalb der Hauptferienzeit) wird im Herbst 2017 definitiv um die €600,- p.P. zu bekommen sein.
Selbst wer auf Nummer Sicher gehen will und den Flug schon jetzt fest buchen will, bekommt ihn als Nonstopflug bei LH für rund €750,- p.P. in der Economy.
Für rund €1000,- p.P. gibt es die Strecke bei LH sogar in der Premium Economy.
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Zitat von el-capitano
Laut CNN möchte man in Bangkok die City bereinigen und die Garküchen und Verkaufsstände abschaffen.
Dieser "Reinigungsprozess" hat bereits im vergangenen Jahr angefangen. Die ganzen bekannten Strassen, die jede Nacht zu florierenden Nightmarkets mutierten, (wie z.B. Silom Road) sind seit Oktober 2016 abends fast menschenleer. So gut wie alle Strassenhändler mussten ihre Stände entfernen, die Garküchen haben sich zum grossen Teil in die Seitenstrassen verlagert. Vermutlich werden sie diese Standorte in Zukunft ebenfalls räumen müssen.Mit anderen Worten: während Singapur zwar pieksauber aber recht langweilig ist, war Bangkok bisher immer etwas schmutzig, aber es hatte seinen ganz speziellen Charme. In Zukunft wird Bangkok immernoch schmutzig, aber zusätzlich langweilig sein. Sehr schade um diese ganz besondere Stadt.
Nachtrag 1: der (illegale) Lumpini Nightmarket existiert bereits seit einigen Jahren nicht mehr.
Nachtrag 2: der Nightmarket auf der Patpong Road ist noch vorhanden. -
Was habt Ihr für das Taxi vom Airport nach Bangkok bezahlt?
Ein Taxi vom Suvarnabhumi Airport zu einem Hotel in Downtown Bangkok (Siam, Suhkumvit, Silom, Sathorn, etc.) kostet rund 400 Baht (etwa €10,-). Achtet darauf, dass der Fahrer die Taxiuhr einschaltet (zeigt bei Abfahrt 35 Baht).Zusätzlich drückt man dem Fahrer bei der Abfahrt nochmal 100 Baht (ca €2,50) in die Hand und sagt "use the Highway, krap" ... die Maut für die Schnellstraße beträgt insgesamt 70 Baht, nach der zweiten Mautstation wird Euch der Fahrer das Restgeld unaufgefordert zurückgeben.
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Zitat von Wasserflo
... und unsere Tochter kann für die Reise vom Schulbesuch freigestellt werden.
Ich bezweifle stark, dass eine Tochter im schulpflichtigen Alter über mehrere Monate vom Schulbesuch freigestellt werden kann alleine mit der Begründung, dass die Eltern gemeinsam mit dem Kind eine Weltreise unternehmen wollen.
Click hier: Wikipedia: Schulpflicht (Deutschland)
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Zitat von Bertahelene
... Warum gibt es eigentlich Suiten nur am Heck und am Bug und nicht auch seitlich. Ist das nur bei Aida so? Ich meine, mich zu erinnern, dass es bei Celebrity auch seitlich Suiten gab. ...
Dass es Suiten bei AIDA ausschließlich am Bug und am Heck gibt, liegt einfach daran, dass AIDA dort keine Standardkabinen verbauen konnte. Also haben sie dorthin die Suiten gelegt (auch wenn die Lage am Bug eher suboptimal ist).
Bei Royal Caribbean und Celebrity liegen die Suiten in der Regel mittschiffs.
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Zitat
... shorts, tees, tank tops ...
Quelle: Royal Caribbean Blog
O tempora, o mores !Nichts gegen Tanktops beim Frühstück im Windjammer oder auch Shorts und T-Shirts am Abend im Johnny Rockets. Aber beim Dinner im Main Dining Room möchte ich nicht mit jemandem am Tisch sitzen, der nicht mehr als ein Unterhemd trägt.
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Das Baby sagt
はずかしい から そんなに みないで くだちゃい
Hazukashii kara sonnani minaide kudachaiWas soviel bedeutet wie
"Weil es peinlich ist, bitte schau nicht so"wobei das Bitte in Babysprache ist kudachai anstatt richtig kudasai.
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Für alle, die trotz aller Widrigkeiten doch einen Sitz reservieren können, hier der passende Google Streetview:
Google Streetview: im A380 von Emirates
Viel Spaß bei der Sitzwahl
P.S. zum Oberdeck kommt man übrigens durch klicken auf das kleine "B" rechts unten.
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Welche Buchungsdaten brauche ich zum online Checkin (zusätzlich zum Namen des Passagiers) ?
Online Checkin ...
mit Buchungsreferenz
mit Ticketnummer
LH Lufthansa möglich
möglich
AB AirBerlin möglich
möglich
BA British Airways möglich
nicht möglich
AY Finnair möglich
möglich
EK Emirates möglich
nicht möglich
EY Etihad Airways möglich
möglich
QR Qatar Airways möglich
möglich
Bei einigen Airlines kann auch mit der Frequentflyer Nummer des Meilenprogramms eingecheckt werden (vorausgesetzt, der Reiseveranstalter hat diese Nummer bei der Buchung des Fluges in den PNR eingetragen).
Unsere Top 5 Kreuzfahrt Empfehlungen für Euch
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