Ich schrieb es, glaube ich, schon mal an anderer Stelle:
Die Würzburger Tabelle gibt keine rechtsverbindlichen Auskünfte, sondern stellt Urteile - ohne auf Details einzugehen und sehr vereinfacht - zusammen. In der Regel handelt es sich um Urteile von Amtsgerichten, die ggfs. von einer höheren Instanz wieder gekippt werden können ... Oder von einem anderen AG anders entschieden würden.
Ich habe mir beispielsweise mal das in der Würzburger Tabelle aufgeführte Urteil Änderungsvorbehalt Route angeschaut, was dann in der Tabelle mit den Worten "steht dem Reisenden ein Minderungsanspruch zu", eingeordnet wird (AG Rostock, 47 C 238/13).
Da ging es um das Nichtanlaufen der Falklandinseln. Obwohl die Kläger ausgiebig ausführen, dass gerade die Falkland-Inseln ein Grund für die Buchung dieser Reise gewesen seien (Pinguine etc.) und da noch diverse andere Punkte benannt wurden, hat das AG den Klägern gerade einmal 50 % des Tagereisepreises - in Summe 85,64 Euro - zuerkannt.