Bei manchen AIDA- Kreuzfahrten ist ja schon auf der Buchungsmaske ein Bordguthaben ausgewiesen, zum Beispiel wie bei mir 300 EUR pro Kabine. Das betraf die Transatlantik mit der LUNA, 24 Tage, von Montego Bay nach Hamburg (8.3. bis 1.4.2020). Die Kreuzfahrt wurde offiziell am 14.3. in La Romana abgebrochen und wir fuhren noch 3 Tage weiter bis Barbados, wo die LUNA auch heute noch liegt. Da laut der AGB der Rest des Bordguthabens verfällt, habe ich es natürlich ausgegeben.
Also dieses Bordguthaben wäre ansonsten wohl verfallen. Anders ist es wohl bei Bordguthaben, welches das Reisebüro, z.B. die Clubschiffprofis, einem mitgeben, beispielsweise 50 EUR.
Dieses müsste wohl, sofern noch vorhanden, bei Abbruch ausgezahlt werden, ebenso wie von Seiten der Reederei stornierte Ausflüge, die auf dem Bordkonto gutgeschrieben wurden, weil ja schon bezahlt.
Oder liege ich hier falsch?