Woher nimmst Du, dass ein Mangel vorliegen muss und der auch noch "erheblich" sein muss ?
Im vorliegenden Fall kommt es auf einen Mangel (egal, ob erheblich oder nicht) überhaupt nicht an.Zum Rücktritt vom Reisevertrag ist man berechtigt, wenn Aida die vereinbarte Leistung (Reise) nicht so wie vereinbart erbringen kann oder will. Das ist hier der Fall und damit besteht ein Rücktrittsrecht.
Nun sagt Aida: aber in unseren AGB steht doch, dass wir uns Routenänderungen vorbehalten. Das mag da auch stehen, ist aber hier unerheblich, weil Routenänderungen a.) keine Aufenthalte im Trockendock sind und b) nur in begründeten Fällen (Unwetter, Krieg, etc) erfolgen dürfen und nicht "mal ebend so" .
Anders wäre es, wenn die Route erst während der Reise geändert würde. Dann läge ein Mangel vor und es käme u.U. auf die Erheblichkeit an. Aber den Fall haben wir hier nicht.
(Und das war es jetzt mit dem kostenlosen Rechtsrat / wer zurücktreten möchte, sollte sich an einen Anwalt seines Vertrauens wenden)
Meine Antwort bezog sich auf den Beitrag 112