Ich hatte das mal in unserem Reisethread vom 26.06. gepostet:
Zur Info aus folgender Seite ein paar Zitate zusammengefasst: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-in…inreisende.html
Da meine Frau und ich komplett geimpft sind und die letzte Spritze schon zwei Wochen her ist - sind wir erstmal save. Hoffe die kleine Zusammenfassung hilft:
Was gilt für Geimpfte und Genesene?
Impf- und Genesenennachweise sind einem negativen Testnachweis im Rahmen der Nachweispflicht gleichgestellt. Sie können zudem von der Einreisequarantäne befreien. Dies gilt jeweils nicht bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet, hier sind Reisende stets verpflichtet, bei Einreise ein negatives Testergebnis vorzulegen; die Nachweise befreien dann auch nicht von der Einreisequarantäne.
3. Neue einfache Risikogebiete - Gebiete mit erhöhtem SARS-CoV-2 Infektionsrisiko:
Litauen gilt nun als einfaches Risikogebiet (zuvor Hochinzidenzgebiet)
Norwegen – die Provinzen Troms og Finnmark und Trøndelag gelten nun als einfache Risikogebiete.
Schweden gilt nun als einfaches Risikogebiet (zuvor Hochinzidenzgebiet).
Für wen gilt eine Quarantäne nach der Einreise?
Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen Sie sich grundsätzlich direkt nach Ankunft nach Hause - oder in eine sonstige Beherbergung am Zielort - begeben und zehn Tage lang absondern (häusliche Quarantäne). Bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet beträgt die Absonderungszeit vierzehn Tage.
Gilt die Quarantänepflicht auch für Genesene und Geimpfte?
Die häusliche Quarantäne kann vorzeitig beendet werden, wenn ein Genesenennachweis oder ein Impfnachweis über das Einreiseportal der Bundesrepublik unter https://einreiseanmeldung.de übermittelt wird. Das gilt für alle Einreisenden nach Voraufenthalt in einem Hochinzidenzgebiet oder einfachen Risikogebiet. Die Quarantäne kann dann ab dem Zeitpunkt der Übermittlung beendet werden.
Wer kann sich freitesten?
Nach Voraufenthalt in einem einfachen Risikogebiet kann die häusliche Quarantäne vorzeitig beendet werden, wenn ein negativer Testnachweis über das Einreiseportal der Bundesrepublik unter https://einreiseanmeldung.de übermittelt wird. Die Quarantäne kann dann ab dem Zeitpunkt der Übermittlung beendet werden. Wird der Nachweis bereits vor Einreise übermittelt, so ist keine Quarantäne erforderlich.