Habe gerade in einem anderen Forum gelesen, dass es lt den neuen ABG nicht mehr möglich ist, Reisen weiterzugeben, also „weiterzuverkaufen“. Änderungen der Reisenden geht nur noch, wenn mind. einer der ursprünglichen Reiseteilnehmer erhalten bleibt. Mal schauen, was dann morgen „schwarz auf weiß“ drin steht.
Wenn es so in den AGB stehen sollte, sehe ich möglicherweise einen Verstoß gegen 651e BGB (Vertragsübertragung).