Es sind ja keine wirklichen Entschädigungen, sondern Erstattungen. Falls Rechtsschutz vorhanden, Erstberatung beim Anwalt einholen. Ich sehe die Möglichkeit von Schadenersatz aufgrund entgangener Urlaubsfreuden schon als realistisch an. AIDA war nicht gezwungen, die Reise abzubrechen. Sie haben es aus juristischer Sicht freiwillig getan.
Naja. Probieren kann man es mir Rechtsschutz. Aber die Chancen sind sehr wackelig. Ob Aida den Abbruch zu vertreten hat oder nicht? Hmm… Durchgeführt haben sie ihn. Und angeordnet. Allerdings aufgrund des Ausbruchs….
Auch eine spannende Frage, wenn’s auf die Beweislast ankäme…