Diese Verbindlichkeit bezweifle ich, da es hier einen gewissen Herstellungsvorlauf des Tagesprogramms gibt. Als verbindlich angesehen werden kann jedoch die beim Verlassen des Schiffes in Gangway-Nähe angebrauchte Information zu "Alle Mann an Bord". Sollte hier nachträglich etwas durch die Reederei/das Schiffskommando geändert werden, trägt die Reederei die Verantwortung an Land gegangene Passagiere zu informieren. Inwiefern die Erreichbarkeit an Land erwartet werden kann, hängt mE nicht von AGB ab, sondern von Zumutbarkeit und Üblichkeit ab. Das wird sich je Zielgebiet unterscheiden.
Das hatte ich jetzt mal mit zum Tagesprogramm gezählt.