Auslandstourismus ist politisch unerwünscht, aber - auch in Sachsen und Bayern - (aktuell) nicht verboten. Insofern ist auch die Fahrt zum Flughafen selbstverständlich möglich. Das haben schon genug Juristen klargestellt, wie man am besten in spezialisierten Foren (z. B. http://www.vielfliegertreff.de) nachlesen kann. Selbst die Übernachtung im Flughafenhotel ist möglich, wenn man einen frühen Abflug hat (da dann die Übernachtung nicht touristisch ist).
Natürlich sollte sich jeder gut überlegen, ob er aktuell wirklich eine Kreuzfahrt machen möchte. Insbesondere sollte man auch immer den Worst-Case einkalkulieren. Mit allzu viel Verständnis würde ich dann nicht rechnen.