Eine Frage in die Runde, in Bayern und Baden-Württemberg gilt eine nächtliche Ausgangssperre.
Die Wohnung darf nur aus triftigen Gründen in dieser Zeit verlassen werden.
Gehört da eine Fahrt zum Flughafen dazu, konnte in den Verordnungen leider nichts finden.
Wir würden nämlich um 3.30 Uhr in Baden-Württemberg losfahren, so dass wir rechtzeitig am Flughafen München ankommen.
Das gleiche Problem haben wir auf der Heimfahrt auch, Start in München ca. 21 Uhr, Rückkehr zuhause ca. 23 Uhr.
Ich komme zwar aus NRW, aber hier bei uns gibt es auch eine Ausgangssperre... Nach Hause darf man angeblich immer auch nach der "Speerstunde" wenn nicht eher möglich... Halt nur direkt ohne Umweg... Und auf dem hinweg hast du ja einen triftigen Grund, nämlich den Flieger erwischen...
Ich würde es dann über die checkin Unterlagen erklären und darauf hinweisen, dass es nicht anders geht wegen der nicht freiwählbaren Flugzeiten und der mangelnden touristischen Hotelübernachtungsmöglichkeiten