Hallo,
ich möchte Ausflüge mit Bordguthaben bezahlen (welches aus Shareholder Benefitz und von Aida für die Buchung selbst stammt).
Wie ich hier gelesen habe, es ist es möglich, Ausflüge jetzt schon zu buchen und zu bezahlen. An Bord dann diese zu stornieren und anschließend neu buchen und mit dem Bordguthaben zu bezahlen. Soweit so gut.
Für die stornierten Ausflüge erhält man es -vorerst- als Bordguthaben zurück. Nun "vermischt" sich der Betrag der Rückerstattung mit dem von Aida gewährten Bordguthaben.
Erhält man dann nach Reiseende, sofern der Betrag der Rückerstattung der stornierten Auslüge noch als BGH vorhanden ist, auch vollständig zurück?
Woher weiss ich, wenn ich etwas danach mit BGH bezahlen, ob das von Aidas gewährten BGH abgebucht wird oder von der Gutschrift vom stornierten Ausflug?
Mal ein Beispiel zum besseren Verständnis:
Von Aida gewährtes BGH: +300 Euro
Vorab bezahlt für Ausflug per Paypal: -200 Euro
Vorab gebuchter Ausflug storniert, mit Paypal bezahlt: +200 Euro aufs BGH
= +500 Euro BGH
neu gebuchter Ausflug bezahlt mit BGH: -200 Euro
An Bord für Getränke, etc. ausgegeben: -50 Euro
= +250 Euro BGH
Erhält man nun 200 Euro per Paypal zurück und die restlichen 50 Euro verfallen? Oder könnte es auch sein, das die 50 Euro für Getränke vom Guthaben aus der Rückerstattung des vorab bezahlten Ausflug mit Paypal abgezogen wird? Und somit dann nur 150 Euro zurück erstattet bekommt und 100 Euro verfallen?
Ich hoffe, es ist verständlich, was ich meine