Ich zitiere mich mal selbst, da ich heute Antwort von Aida bekommen habe:
"Das Gönn-Dir-Guthaben wird nicht korrekt dargestellt, da die Leistung als Überraschung gebucht und versteckt wurde. Im Hintergrund ist das Gönn-Dir-Guthaben korrekt berechnet und wird Ihnen an Bord zur Verfügung gestellt."
Das war schon fast meine Vermutung, aber ich wollte nochmal sichergehen. Bin gespannt, ob es am Ende auch korrekt dargestellt ist.
Zumindest hast Du eine Antwort von AIDA bekommen die auch klar und verständlich ist. Das BGH wird mit Sicherheit dann richtig sein. Ich würde mir die Antwort ausdrucken und zu den Unterlagen packen. Falls es doch nicht stimmt, hast Du einen Nachweis dabei.