Hallo frequentcruiser und @kalle58
Zitat von Sprotteheute geht ein interessantes BGH-Urteil über die Medien-Ticker:
Wer mit einem Kreuzfahrtschiff fährt, muss mit dem Schwanken des Schiffes rechnen und kann bei einem Sturz keinen Schadenersatz verlangen.
ZitatEs ist schon faszinierend, wie hier im Forum aus einem Urteil eines Amtsgerichtes (AG Rostock) mal schnell eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes gemacht wird.
ZitatIch war der Meinung, dass sich dieses Amtsgerichtsurteil bis zum BGH "hochgeschaukelt" hat. Bin kein Jurist, deswegen weiß ich nicht, ob das bei dem Streitwert, oder anderen Gründen, nicht möglich wäre.
Ich korrigiere mich sofort selbst. Das Urteil des Amtsgericht Rostock ist vom 09.03.12, somit kann aus terminlicher Sicht überhaupt noch kein Urteil des BGH vorliegen.
Ihr habt natürlich Beide Recht - daher bitte ich mit dem Ausdruck tiefster Zerknirschung um Nachsicht.
....... ![]()
Meine Ausrede für den Fauxpas ist, dass mich noch eine weitere kuriose Schadensersatzklage beschäftigt hatte, die wirklich bis zum BGH ging und dort ebenfalls abgewiesen wurde, nachdem das OLG zuvor den Anspruch noch bejaht hatte. ![]()
Einer Frau war im Saarland bei einem Waldspaziergang auf einem Wirtschaftsweg ein abgebrochener Ast auf den Kopf gefallen. Dabei wurde Sie leider schwer verletzt (Hirnschaden). Es herschte Wind an diesem Tag. Sie war der Meinung, das der Waldbesitzer regelmässig die Bäume beobachten müsse, um mögliche Gefahren festzustellen und zu beseitigen. Also eine Verkehrssicherungspflicht für Waldwirtschaftswege bestünde. ![]()
Dazu eine Quelle:
[url='http://www.themenportal.de/nachrichten/wa…-astbruch-30544']Haftung von Waldbesitzern
Das Alles nur zur Erläuterung, weil es an sich
ist.