Die Verbraucherzentrale Niedersachsen schreibt hierzu Folgendes:
Absage wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände = kein Schadensersatz
Kreuzfahrten zählen zu den Pauschalreisen. Sagt ein Veranstalter die Reise aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände ab, muss er Sie hierüber informieren und Ihnen den Reisepreis erstatten. Zu außergewöhnlichen Umständen zählen neben Naturkatastrophen und Epidemien auch Kriege und innere Unruhen. Kein außergewöhnlicher, unvermeidbarer Umstand ist es, wenn eine Reise theoretisch ohne Einschränkungen stattfinden kann, das Unternehmen aber aus wirtschaftlichen Erwägungen die Route anpasst.
Kann die Reise tatsächlich nicht stattfinden, muss das Unternehmen keinen zusätzlichen Schadensersatz zahlen. Der Verbraucher bliebe auf seinen Flugkosten sitzen, da er die Flüge unabhängig von der Kreuzfahrt gebucht hat. Ob außergewöhnliche Umstände vorliegen, muss im Zweifel ein Gericht überprüfen.
Ist natürlich insgesamt Quatsch was da stent. Aber das ja MS in den Orient fährt, würde mich doch sehr interessieren wie man die Absage als unvermeidbar darstellen wollte.