Zitat von AGB Aida 2018/20193 Leistungen
3.1 Die Leistungsverpflichtung von AIDA Cruises ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Reservierungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Katalog bzw. der Reiseausschreibung unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen.
Das ist ein Auszug aus den AGB der Aida Reisebedingungen 2018/2019, abgerufen auf der Homepage.
Stand die Sache mit dem kostenlosen Internet im Katalog, als ihr gebucht habt? Dann dürftet ihr gute Chancen haben mit eurer Beschwerde.
Sollte es nur ein zusätzliches Plus gewesen sein, das nicht per Katalog (oder schriftlich von Aida per Mail/Brief etc.) zugesichert wurde, dürfte es schwierig werden einen Anspruch herzuleiten.