das ist auf AIDA nicht ohne weiteres zu übertragen, da dort in aller Regel die An- und Abreisekosten durch das entsprechende Paket bei Buchung gesondert ausgewiesen sind. Daher werden sie bei der Berechnung der Entschädigung nicht einbezogen. Diese Leistungen wurden ja auch erbracht. Etwas anderes gilt ggf. nur im Pauschaltarif bzw. bei Angeboten mit Flug, ohne dass dieser gesondert ausgewiesen wird. Dort wird die von Dir zitierte Rechtsprechung herangezogen.
LG Jan