Meines Wissens handelt es sich dabei nicht wirklich um ein Urteil, sondern vielmehr um eine von der EU-Kommission erlassene Richtlinie, welche nun von den Mitgliedsstaaten umzusetzen ist ![]()
....genauer gesagt geht es um die sog. Pauschalreiserichtlinie, die Richtlinie (EU) 2015/2302.
Die wurde bereits am 11.12.2015 veröffentlicht und sah eine Umsetzung in nationales Recht der Mitgliedsstaaten bis zum 01.01.2018 vor... Die (für Mitgliedsstaaten verpflichtende) Umsetzung hatte Deutschland bereits 2016 beschlossen, nun tritt sie derart in Kraft, dass die Richtlinie für alle ab dem 01.07.2018 im Reisebüro getätigten Buchungen gilt.
Es stimmt, der Passus der möglichen Reisepreiserhöhung von maximal 8% nach Buchung bis zu 20 Tagen vor Buchung steht dort in Artikel 10 und ist Fakt.
Allerdings, nimm es mir nicht böse, @Galionsfigur, klingt das bei Dir als wäre man der Willkür des Reiseveranstalters ausgesetzt. Ich bin mir sicher, dass Du das damit nicht sagen wolltest, aber bei einer Berichterstattung seitens Sat1 kann ich mir einen derartigen O-Ton des Berichts schon vorstellen... ![]()
Dem ist nicht so, denn eine nachträgliche Erhöhung des Reisepreises darf nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen.
Dies wären zum Beispiel, wenn die Kosten der Beförderung auf Grund von nachträglich höheren Treibstoffkosten teurer werden (Artikel 11 Abs. 1 a) ), wenn Kosten wie Steuern (bei Kreuzfahrtschiffen Ein- und Ausschiffungsgebühren etc.) die ein Dritter und nicht der Reiseveranstalter festlegen nachträglich teurer werden (Artikel 11 Abs. 1b) )oder wenn ein Wechselkurs auf den Preis der Reise Einfluss hat und sich dieser dadurch ändert (Artikel 11 Abs. 1 c) ).
Es stimmt, der Kunde hat diese Preisänderung dann hinzunehmen, ich finde es jedoch wichtig zu sagen, dass es sich um keine gänzlich willkürlichen Änderungen handelt und AIDA, nur als Beispiel, nicht von jetzt auf gleich den Reisepreis um 8% hochsetzen kann. Darüber hinaus bin ich mir sicher, dass im Laufe der Zeit Urteile kommen werden, welche die Reiseveranstalter verpflichten, die Gründe einer Preissteigerung offen zu legen.
Die Richtlinie hat den Sinn und Zweck, das Geschäft der Pauschalreise beiderseits fairer zu machen. Und dies nicht nur einseitig. Natürlich wird man sich als Kunde ärgern, wenn der Preis sich ändert (auch wenn die Frage ist, wie oft das überhaupt vorkommen wird), andererseits stärkt die Richtlinie auch den Rücken der Verbraucher und nimmt Reiseveranstalter oder auch Reisebüros deutlich stärker in die Haftung!
Für uns als Reisende hat die neue Richtlinie als Vor- und Nachteile, man sollte sich das schon genau angucken, bevor man das ganze verteufelt
AIDA bekommt dadurch als Beispiel die Möglichkeit, bei lange im Voraus geplanten Reisen nachträglich zu reagieren, sollte ein Hafen auf einmal deutlich höhere Gebühren verlangen.
Wer Lust hat das ganze einmal nachzulesen (Ich hoffe die Verlinkung ist ok):