Das ist eigentlich klar geregelt. Es gibt ein eindeutiges Trinkzwangverbot.
Nachfolgend die Definition für alle Besserwisser:
Begriffserklärung "Trinkzwangverbot":
gesetzliche Regelung, wonach das Anbieten oder die Abgabe von Speisen nicht an die Bestellung von Getränken gekoppelt werden darf.
Es ist einem gastgewerblichen Betrieb verboten, Speisen nur dann abzugeben, wenn gleichzeitig ein Getränk bestellt wird. Auch ist es unzulässig, bei Nichtbestellung von Getränken den Preis für Speisen zu erhöhen.
Nun... danke für die Info![]()
Als Besserwisser sage ich dazu:
Ich gehe an Bord genieße meinen Urlaub und akzeptiere zwar nicht alles aber das Ein oder Andere akzeptiere ich schon, da ein gewisses Hausrecht einem Unternehmen schon noch zugestanden werden sollte.
Ich finde es, wie schon geschrieben eher peinlich im Brauhaus das Bier aus dem Buffetrestaurant zu holen...