Leider erweisst sich Arosa nicht gerade kundenfreundlich. Ich würde den Anwalt schon vorher kontaktieren. Ich glaube nicht das Du danach noch Anspruch auf Entschädigung hast.
Wir sind wahrscheinlich auf der Mia ab dem 24.10. auch betroffen.
Nach den gültigen AGB handelt es sich schon um eine erhebliche Änderung des Charakters der Reise und Arosa wäre verpflichtet einen kostenlosen Storno anzubieten.
Wie bereits beschrieben versuchen Sie sich davor zu drücken.
Wenn man entscheidet trotzdem mitzufahren handelt es sich um einen Reisemangel. Wenn man diesen dokumentiert und auch bestätigen lässt kann man auch im Nachgang anteilig einen Teil des Geldes zurückfordern. Ähnlich wie bei Pauschalreisen wo Mängel auftreten. (Eine Flusskreuzfahrt zählt als Pauschalreise).
Wir sind auch noch unschlüssig ob wir vorher auf Konfrontation gehen oder nachträglich die Reisemängel geltend machen.
Auf jedenfall scheint Kundenbindung nicht an erster Stelle bei Arosa zu stehen.