a.w.: mit der Deckungszusage Deiner / Eurer Rechtsschutzversicherung jetzt aber ab zum Anwalt, nehmt Euch einen, der in solchen Themen bereits Erfahrung hat. Der Anwalt muss ja nicht gleich klagen (aber er kann), sondern kann detailliert alles auflisten, als Belege ggf sog. Eigenbelege ausstellen und die Richtigkeit versichern, und für
den Fall der auch nur teilweisen Ablehnung Eurer Forderungen Klage ohne weitere Ankündigung avisieren, und ggf dies auch tun.
Sooo lange darf man sich ncht hinhalten lassen.