Da gebe ich dir recht. Aber was entfällt?
Ein Tag cadiz ist ja eh geplant und für den liegeplatz gibt es wohl nur sehr wenig Minderung. Also sprechen wir über die nächtliche Überfahrt von Málaga nach cadiz und der Tag Málaga der entfällt, stattdessen gibt es ja einen zweiten Tag cadiz. Da man nachts schläft, redet man eig nur über einen Tag Málaga der ausfällt, und da wird die Entschädigung gering sein. Wobei es natürlich abzuwarten ist, inwieweit dort dann Beeinträchtigungen auftreten in welcher Form auch immer.
Als Kundenorientiertea unternehmen würde ich die kostenlose umbuchung auf eine andere Reise ermöglichen bei gleichem Wert, da erfolgt dann eine ausgleichsrechnung. Zusätzlich würde ich 100-200€ BGH für alle anbieten, bei umbuchung bzw antritt der Reise. Das wäre in meinen Augen fair, aber letztlich bewertet/ empfindet das ja jeder anders :).