In den AGBs der Rechnung steht: Eine kostenlose Stornierung von Reservierungen (betrifft Ausflüge, Spa-Anwendungen und sonstige Dienstleistungen) ist nur bis einschließlich Anreisetag möglich.
OK aber es steht nichts von den kosten einer Stornierung danach?
Heißt doch aber im Umkehrschluss, das spätere Stornierungen eben nicht mehr kostenlos sind. Die Erstattung für eine spätere Stornierung wäre damit unter Umständen eine Kulanz seitens AIDA.
Das kann ich jetzt nicht nachvollziehen
- wir hatten mit der Rückerstattung nie Probleme. Darf eigentlich auch nicht sein - wenn z.B. gegen Ende der Reise ein Hafen nicht angelaufen werden kann und die Ausflüge storniert werden, kann ich schließlich nicht dazu gezwungen werden, das Geld noch anderweitig auszugeben, wenn meine Bordrechnung ansonsten mit Aktienguthaben, Clubstufe etc. gedeckt ist.
Aber ich kann Dir leider nicht sagen, wo es steht, sorry - wie gesagt, hatten ja nie Probleme.
Für mich ist beim lesen eine, so denke ich, für alle durchaus interessante Frage aufgetaucht:
Das Bordguthaben kann sich, wie bereits festgestellt, aus mehreren Komponenten zusammensetzen:
- aus Aktienbesitz (shareholder benefit)
- Urlaubskasse
- Clubstufe
- Bordguthaben als Entschädigung.
- Rückerstattung fristgerecht stornierter Ausflüge
- gekauftes Bordguthaben
und und..
Gibt es hierfür irgendeine feste Verrechnungsregel, d.h. werden erst die nicht auszahlbaren Bordguthaben verrechnet, sodass gegebenenfalls auszahlbare Bordguthaben übrigbleiben. Das wäre gut für die Kunden.
Im umgekehrten Fall, d.h. erst Verrechnung der auszahlbaren Bordguthaben, sodass am Schluss nicht auszahlbare Bordguthaben übrig bleiben, wäre das schlecht für die Kunden.
Ich gebe zu, der Fall kam bei mir noch nicht vor, aber vielleicht können ja hier Betroffene ihre Erfahrungen wiedergeben.
P.S.: Vielleicht wissen ja auch die Mods hier was zu?!