Also letztlich hast du dich dann Aida gebeugt und es hingenommen. Ob das rechtlich sauber ist, klärt das ja nicht.
dann hier mal der entscheidene Satz aus der AGB (von 2024):
4. a) In diesem Getränkepaket AIDA Comfort Deluxe enthalten sind ausschließlich folgende in der AIDA Barkarte aufgeführten Getränke (achten Sie in unseren Menükarten auf dieses Zeichen 0)
die Null steht für den schwarzen Punkt, der bei der Kopie aus der PDF nicht übernommen wurde. Und in den Buffetrestaurants fehlt neuerdings dieser schwarze Punkt. Damit hält sich Aida das Hintertürchen offen. Die Barkarten unterscheiden sich schon immer an den verschiedenen Bars, du bekommst nicht an jder Bar (oder Restaurant) das Gleiche.
Ob das einer letztendlichen rechtlichen Klärung standhält? Da ich in der Regel keine Pakete buche, interessiert mich das letztendlich auch nicht.