Auszug aus der Bestätigung von Aida zum Bordguthaben von vor ein paar Wochen:
Das gewährte Bordguthaben, im Hinblick auf die von Ihnen gehaltenen Carnival Aktien, ist, sofern Sie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind, den Kapitaleinkünften zuzuordnen. Bitte achten Sie darauf, Ihrem Finanzamt diesen Sachverhalt anzuzeigen.