Sehe aber, wenn man jetzt auf den aktuellen Reisen noch individuelle Landgänge anbietet, keine örtlich geltenden Vorschriften. Dann ist der Passus ja hinfällig.
Die „Einschränkung“ muss nicht behördlich verordnet sein, die behördlichen Vorgaben müssen aber beachtet werden. Aber das soll hier nicht zur Rechtsberatung ausarten.