Wobei ein Verweisen vor Flugbeginn immer noch was anderes ist, als eine schon laufende Kreuzfahrt. Der Vergleichmit dem Bungee-Sprung ist an den Haaren herbei gezogen, da dies eine Weigerung ist, während ein dementer Raucher seine Aktion gar nicht mehr abschätzen kann.
Okay. Dann passe ich die Beispiele an. Beim Flugbeispiel fällt die Gefährdung erst während des Fluges auf und der Flugkapitän entscheidet sich zu einer Notlandung. Soll die Fluggesellschaft Kulanz zeigen?
Die Ehefrau eines körperlich fitten Demenzkranken weiß, dass er sich immer einen Bungee-Sprung gewünscht hat, ihn aus verschiedenen Gründen jedoch nie durchgeführt hat. Sie will ihm dies ermöglichen und bucht einen Sprung. Der Erkrankte wehrt sich gegen die Sicherheitsvorkehrungen. Soll hier der Veranstalter Kulanz zeigen, die Kosten zurückerstatten und womöglich noch einen Freisprung anbieten?
Da du immer wieder zwischen dement und nicht dement entscheidest - ein dementer Mensch kann ab einem gewissen Punkt seiner Erkrankung nicht mehr selbst entscheiden. Das muss jemand anderes für ihn übernehmen. Im geschilderten Fall war es anscheinend die Ehefrau. Und dann ist meiner Meinung nach sie und nicht mehr die erkrankte Person für die Entscheidung und die daraus resultierenden Folgen verantwortlich. Nicht der Reiseveranstalter, die Fluglinie oder der Bungee-Sprung-Betreiber.