@ Flyer,
nein, das Eintragen eines Trinkgeldes ist nicht völlig egal. Der Betrag, den Du eingetragen hast, wird Deinem Bordkonto belastet. So war es zumindest in 2003 und 2004. Ich habe auch nicht gesehen, dass diese Bons weggeworfen wurden, denn Sie sind ja der Beleg dafür, dass Du die entsprechende Leistung auch in Anspruch genommen hast (durch Deine Unterschrift). Im Streitfall werden die Bons als Nachweis dann herangezogen.