Lamanai auf eigene Faust klappt auch deshalb nicht, weil man überhaupt kein Boot bekommt, um nach Lamanai zu fahren. Die Boote sind alle von AC in Beschlag genommen.
Beiträge von Nordlicht
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Super, endlich kann man wieder auf einen Blick sehen, wann und wo es Varioangebote gibt. Das erleichtert die Preisüberwachung und die Entscheidung doch sehr.
Aber das mit den Flughäfen scheint noch nicht so ganz zu funktionieren. In der Übersicht kann man noch (Zubringer-)Flughäfen auswählen, die es dann bei Buchung nicht mehr gibt. -
UNIFORM wird doch sowieso gestellt, oder?
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Schön wäre doch AIDAseinSchiff :hahahah:
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@ emma10,
zum Bordkonto kann ich nicht viel sagen, ich meine gelesen zu haben, dass das nicht (mehr) geht. Du kannst aber Bargeld (Euronen) an der Rezi in US-$ tauschen. Aber Achtung, es gibt hier in der Regel nicht die ganz kleinen Stückelungen, sondern eher größere Scheinchen. Und Reisechecks ja sowieso.
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Und, bleibt es im Winter 2010/2011 bei der kanarischen Vielfalt oder geht es auch wieder über den Teich in die Karibik? Kanarische Rundreisen sind ja nicht so spannend.

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Wie wärs denn mit Nutzung der Suchfunktion? Dafür ist die nämlich da.

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Das mit der eingeschränkten Sicht bzw. nicht eingeschränkten Sicht ist doch so zu verstehen, dass diese Kabinen nicht automatisch an die Vario-Bucher vergeben werden. Wenn das aber die einzigen Aussenkabinen sind, die noch frei sind, dann kannst Du diese Kabinen auch als Vario-Bucher zugeteilt bekommen.

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Ich habe auch von Bekannten gehört, die Bekannte haben, deren Freunde es eventuell gefallen haben könnte....
Sollten wir diese Bereiche im Forum, die in erster Linie Information bringen sollen, nicht wirklich von diesen Geisterberichten freihalten und nur selbst erlebte Informationen posten?Ganz meine Meinung, vielleicht sollte man sich lieber an Holidaycheck halten, da gehen ja die Bewertungen für "Mein Schiff" im Juni deutlich nach oben => auch im Hinblick auf Sauberkeit usw.
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Hallo zusammen, ich habe Just AIDAa für den Termin, 27. 28. oder 29. August gebucht. Welche Reise es ist, wird ja erst ca. 3 Wochen vorher bekannt gegeben. In der Bestätigung steht jedoch als Flugtag der 28. August (von Köln/Bonn) drin. kann man daraus schließen, dass der Flug zwingend am 28. August geht, was ja dann bedeutuen würde, dass ew die Reise am 28. August (Mittelmeer 10 mit Vita) ist oder ist der 28. August als Flugdatum nur ein Platzhalter für einen der drei möglichen Termine ?
Gruß
Badner
Das Flugdatum in der Bestätigung ist eigentlich immer das erste mögliche Flugdatum und hat nichts mit der Routenzuteilung zu tun. Bei Dir könnte es nur sein, dass es nicht der 27. ist. Melde Dich doch mal, was es denn geworden ist.
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Hallo, vielleicht hilft ja mein Posting:
Wir hatten im letzetn Jahr September/Oktober auf der Kanarenroute mit der Bella die 6151. Die Gangway war im Vorschiffbereich und nicht im Bereich der etwas witer achtern gelehgenen Kabinen. Weder auf Madeira noch auf den anderen, angelaufenen Inseln. Kann sich natürlich jetzt geändert haben. Fanden die Kabine super. Meine Frau will nur noch Balkon fahren. Schau mal zu unserem Posting zur 6151.
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Hallo Sylli,
Schiff fährt in Brunsbüttel oder Kiel-Holtenau in die Schleuse - Schleusung - Fahrt durch den Kanal Richtung Kiel oder Brunsbüttel - Schleusung - Ausfahrt in Kiel-Holtenau oder Brunsbüttel. Schiff ist also lange unterwegs (kanpp 100 Km auf dem Kanal) und fährt langsam.
zum Schauen: Das kommt darauf an, wellche Route die Cara fährt: Von Hamburg nach Kopenhagen Schleusung in Brunsbüttel 20.00 Uhr - Fahrt duurch den NOK - Ausschleusung in Kiel-Holtenau 3.30 Uhr. Andersrum. Schleusung in Kiel-Holtenau 12.00 Uhr - Ausschleusung Brunsbüttel 19.30 Uhr => besser zum Schauen!! Von Eckernförde nach Kiel oder Rendsburg (Eisenbahnhochbrücke mit Schwebefähre!!) an den Kanal und zugucken!

Hier findest dur bei der Touristinformation Hinweise zu Traumschiffen auf dem NOK
und ergänzt die Liste der Traumschiffe 2009 im NOK -
Denkt dran, die A1 zwischen Bremen und Hamburg ist auf kompletter Länge eine einzige Baustelle! Hier kann es immer mal wieder zu Verzögerungen und Staus kommen. Häufig sind auch die Umelitungsstrecken entsprechend ausgelastet!
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Nur die Badesachen darfst Du nicht vergessen, so etwas gibt es dort nicht mehr! Das ist mir im Januar nämlich in der Karibik passiert und dann stand ich da... Ich hätte jeden Preis für einen Bikini/Badeanzug dort bezahlt, aber man konnte mir nur einen Besuch auf Deck 12 anbieten. War ja meine eigene Dusseligkeit, aber es hat mich trotzdem geärgert ohne Ende, zumal ich erst den Mittwoch darauf in Mexiko etwas Vernünftiges gefunden habe.
Lieben Gruß und eine tolle Reise! Ponny
auf keinem schiff? badesachen? oder nur DIVA/BELLA/LUNA ?
Wenn es denn auf der Karibikreise war und dann noch mit Mexico, dann wird es wohl die Vita gewesen sein. Habe letztes Jahr im Oktober auf der Bella auch keine Badesachen mehr gesehen im Shop. Also besser nicht vergessen, insbsondee dann wenn der erste Tag ein Seetag ist! :sende:
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Als vor ewigen Seiten, die Steuerfreiheit des Share-Holder Bordguthaben geschrieben haben, geschah das nach Rücksprache mit einem Steuerberater.
Wie soll das Deutsche FA denn überhaupt etwas von der Zahlung/Gewährung berücksichtigen?
Wir haben keinen Beleg vorliegen, mit dem so etwas gemeldet werden könnte.
Auf der Abrechnung steht lediglich "On Board Credit" mit einem (mal) positiven Betrag zwischen den ganzen Bar-Belegen.
Nirgends ist eine Verbindung zwischen CARNIVAL Aktien und AIDA Bordguthaben sichtbar.Wie lange soll ich denn dem Sachbearbeiter erklären, worauf ich Steuern zahlen möchte?????
Dem Finanzbeamten mußt Du nicht erklären, worauf Du Steuern zahlen willst. Wenn Du entsprechende Einkünfte angibst, glaubt er Dir diese in der Regel auch mit der Abrechnung von Bord ("On Board Credit") und dem Depotauszug. Erhöht ja die Steuerzahlung. Schwierig wird es bei FA immer dann, wenn Du entsprechende Ausgaben nachweisen mußt, die Deine Steuerlast ja senken.Wie schon oben geschrieben, wird es aber sehr schwierig für das Deutsche FA überhaupt etwas von dem BGH zu erfahren, wenn Du es nicht erklärst, da es Kontrollmitteilungen und ähnliches nicht gibt. Einzige Mäglichkeit ggf. über Dein Depot einen Hinweis zu erhalten auf ein mgl. BGH, weil Du Carnival-Aktien hältst und Dein Sachbearbeiter auch AIDA-Fan ist.
Die Steuerdiskussion ist also eher theoretischer Natur!
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Hallo Circlewalker,
nur, wenn Ihr beide in verschiedenen Kabbinen seid. Auf eine Kabine immer nur einmal. Kann ich auch verstehen, es wäre ja sonst auch zu einfach, sich das BGH zweimal abzuholen.
Zu der Steuerdiskussion. Jeder kann das natürlich so sehen wie er will, ob er das für pflichtig hält oder nicht und ob er das angibt oder nicht. Das Finanzamt wird auch eine Meinung haben und eine innere Stimme sagt mir, dass das dann die verbindliche ist. Wer also nicht Steuerberater etc ist, der sollte mit Äußerungen wie "steuerfrei" vielleicht ein wenig zurückhaltender sein.
Florian
Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen zählen neben den Dividenden, Zinsen usw. auch die Sonstigen Bezüge. Zu diesen sind auch verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) zu rechnen, vgl § 20 Abs. 1 EStG.
Bei dem BGH handelt es sich um einen sonstige Bezug/vGA. Die Gewährung ist an die Aktionärsstellung geknüpft, erfolgt nicht als Gegenleistung für eine erbrachte Leistung. Der Aktionär muss sie aktiv einfordern. Es ist ein Bonus:BonusWird anstelle oder neben der Verzinsung ein Bonus gewährt, ist auch dieser als Entgelt für die Kapitalnutzung anzusehen und nach § 20 EStG den Einnahmen aus Kapitalvermögen zuzuordnen. Quelle: Haufe Steueroffice). Auch andere Vorteile z. B. die Nutzung von Ferienhäusern etc. stellt Einkünfte aus KapVermögen dar (Ein sonstiger Bezug aus Aktien ist z. B. die Nutzung einer Ferienwohnung aufgrund der Beteiligung an einer AG, BFH v. 16.12.1992)
BGH ist also sehrwohl steuerpflichtig. Gibt nur keiner in seiner Erklärung an. Hinsichtlich der Kontrollmitteilungen: BGH wird für Carnival-Aktien (USA) gewährt, da hat das deutsche Finanzamt keine Prüfungsmöglichkeiten!
Ankauf Carnival-Aktien - Bordguthaben holen - Verkauf Carnival-Aktien und dann am besten zu einem höheren Kurs: Auch das ist dann natürlich steuerpflichtig => Veräußerungsgewinn => und ab 1.1.2009 auch ohne das man was meldet an das FA, machen die jetzt alles alleine - Abgeltungssteuer! -
Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen zählen neben den Dividenden, Zinsen usw. auch die Sonstigen Bezüge. Zu diesen sind auch verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) zu rechnen, vgl § 20 Abs. 1 EStG.
Bei dem BGH handelt es sich um einen sonstige Bezug/vGA. Die Gewährung ist an die Aktionärsstellung geknüpft, erfolgt nicht als Gegenleistung für eine erbrachte Leistung. Der Aktionär muss sie aktiv einfordern. Es ist ein Bonus:BonusWird anstelle oder neben der Verzinsung ein Bonus gewährt, ist auch dieser als Entgelt für die Kapitalnutzung anzusehen und nach § 20 EStG den Einnahmen aus Kapitalvermögen zuzuordnen. Quelle: Haufe Steueroffice). Auch andere Vorteile z. B. die Nutzung von Ferienhäusern etc. stellt Einkünfte aus KapVermögen dar (Ein sonstiger Bezug aus Aktien ist z. B. die Nutzung einer Ferienwohnung aufgrund der Beteiligung an einer AG, BFH v. 16.12.1992)
BGH ist also sehrwohl steuerpflichtig. Gibt nur keiner in seiner Erklärung an. Hinsichtlich der Kontrollmitteilungen: BGH wird für Carnival-Aktien (USA) gewährt, da hat das deutsche Finanzamt keine Prüfungsmöglichkeiten!
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Zwischenfrage: wie kann man über eine Upgrade von einer Innen- zu einer Außenkabine nicht glücklich sein
Na, wenn man doch unbedingt mal sehen will, wie es in so einer Innenkabine denn aussieht und wie sich das anfühlt, wenn man nicht rausgucken kann. :hahahah:
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Huhu ich nochmal,
Im übrigen hab ich mein Reisebüro auf die Tchiboreise angeschrieben und die haben mir angeboten KOSTENLOS umzubuchen, wenn ich möchte.
Allerdings ist das Essen im Rossini ohne Getränke, 3 Gänge und nur am ersten Abend UND ich weiß meine Kategorie nicht. (IA,IB oder IC) Hab dann verzichtet, da ich lieber etwas mehr zahle und meine Kategorie weiss und da esse, wo ich will
LG
ALBei einer entsprechenden Preisersparnis ist mir die Unterkategorie der Kabine ziemlich egal. Außerdem wird man wohl nicht gezwungen am ersten Abend das Inklusiv-Angebot des 3-Gänge-Menüs im Rossini anzunehmen. Einfach nicht hingehen/Anspruch verfallen lassen und da essen wo man möchte.
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Geht es in diesem Fred nicht um die Jungfernfahrt der Bella? Was hat das also mit der Jungfernfahrt bzw. dem Angebot BGH Jungfernfahrt Luna zu tun? Wir sind wohl ein wenig off-topic :hahahah:
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